IG Spitalversorgung Simmental-Saanenland

Kantonale Initiative ist vorbereitet

Die IG Spitalversorgung Simmental-Saanenland, eine Untergruppe der SWS, hat die kantonale Volksinitiative zur Änderung des Spitalversorgungsgesetzes soweit vorbereitet, dass demnächst mit der Unterschriftensammlung begonnen werden kann. Zurzeit ist noch die Übersetzung ins Französische in Arbeit.

Bei dieser Volksinitiative geht es nicht um Einzelinteressen. Vielmehr sollen offensichtliche Mängel im heutigen Spitalversorgungsgesetz, die zu einer weiteren Schwächung des ländlichen Raumes im ganzen Kantonsgebiet führen werden, eliminiert werden. Es geht deshalb primär darum, mit gezielten Änderungen die medizinische Grundversorgung und das Rettungswesen im ländlichen Raum, sowie den Seitentälern mit hoher Wertschöpfung aus dem Tourismus, in Zukunft sicherzustellen. Deshalb betrifft die Volksinitiative das gesamte Kantonsgebiet und ist vor allem auch bedeutungsvoll aus wirtschaftlichen Überlegungen, weil in «Landspitälern» definitiv kostengünstiger gearbeitet werden kann, als in Zentrumsspitälern. Dies als Folge eines reduzierten Dienstleistungsangebotes (keine Spitzenmedizin), weshalb die Infrastrukturkosten deutlich geringer ausfallen werden. Deshalb kann auch mit geringeren Fallzahlen immer noch wirtschaftlich gearbeitet werden.

Darum schlagen wir die Änderung des Spitalversorgungsgesetzes in Form zusätzlicher Artikel wie folgt vor:

Art. 4, Abs. 3: NEU (Spitalversorgung, Versorgungsplanung)

Sie stellt die medizinische Grundversorgung in Form von Spitalleistungen in der weiteren Umgebung der Städte, im ländlichen Raum, sowie den Seitentälern mit hoher Wertschöpfung aus dem Tourismus, auf einheitlichem Qualitätsniveau, in einer der Region angemessenen Behandlungsbreite, sicher.

Art: 39 Abs 4 NEU: (Wahrnehmung der Beteiligungsrechte)

Der den Regionen zustehende Verwaltungsratssitz wird auf Vorschlag der betreffenden Regions-Gemeinden durch den Regierungsrat bestätigt.

Art. 50, Abs. 3. NEU (Rettungswesen, Versorgungsplanung)

In die Versorgungsplanung der Rettungsleistung für den ländlichen Raum wie auch in den Seitentälern mit hoher Wertschöpfung aus dem Tourismus, ist ein Stationierungskonzept mit der notwendigen Infrastruktur (Personal / Rettungsfahrzeuge) aufzubauen, welches auf die saisonalen Schwankungen der Wohnbevölkerung abgestützt ist.

Art 102, Abs. 4: NEU (Trägerschaften, Rückerwerbsrecht)

Die nach Art 92 an RSZ zugewiesenen Übernahmeobjekte nach Art. 86 und 88 SpVG, aus der Liste der bisherigen Bezirks- und Regionalspitäler, sind innert 3 Monaten nach der Anpassung des Gesetzes und dessen Genehmigung, an den Kanton zu übertragen.

IG Spitalversorgung Simmental-Saanenland

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Erstellt:
18.03.2010, 08:36 Uhr
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