Änderung der Luftreinhalteverordnung für Arbeitsgeräte

Der Regierungsrat des Kantons Bern begrüsst es, dass die Luftreinhalteverordnung für Arbeitsgeräte wie Motorsägen, Rasenmäher oder Laubbläser den EU-Normen angepasst werden soll. Bisher hätten solche Vorschriften gefehlt, hält der Regierungsrat in seiner Anhörungsantwort an den Bund fest. Die neuen Abgasvorschriften seien ein wichtiger Beitrag zur Senkung der übermässigen Ozon- und Benzolbelastung.

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15.02.2010, 10:56 Uhr
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