Änderung des Tierseuchengesetzes

Dank gezielter Massnahmen zur Überwachung, Bekämpfung und der Ausrottung von Tierseuchen hat die Schweiz heute im internationalen Vergleich ein hohes Niveau der Tiergesundheit.

Damit diese gute Tiergesundheit auch in Zukunft gewährt ist, braucht es diese Anpassungen.

Im Wissen, dass Krankheiten an der Landesgrenze nicht aufzuhalten sind, und dass Erkrankungserreger durch die tendenzielle Klimaerwärmung leider zunehmen, ist es wichtig, diesen Änderungen zuzustimmen.

Es ist im Interesse von uns allen, dass die wirksame Prävention gegen Tierseuchen verbessert wird. Der Bund soll Vorsorgemassnahmen ergreifen, lenken und finanzieren können. Die Zuständigkeit soll weiterhin bei den Kantonen bleiben. Gerade wir im Berggebiet mit unserer Alpwirtschaft, Beständeschauen und Viehverkauf ins Talgebiet, sind auf gesunde Tierbestände angewiesen. Überall, da wo Rindvieh zusammenkommt, muss Gewähr sein, dass alle gesund sind.

Unser Sömmerungsgebiet ist angewiesen auf Vieh von andern Betrieben, sei das aus der Region oder vom Talgebiet. Wenn wir nicht mehr Gewähr haben, dass diese Tiere aus gesunden Betrieben kommen, ist die Alpwirtschaft gefährdet.

Es ist eine vernünftige Änderung, die dem Bundesrat keinen Freipass gibt, aber ermöglicht, die nötige Vorsorge zu treffen. Darum Stimme ich mit Überzeugung JA zu diesen Änderungen.

Erich von Siebenthal, Nationalrat, Gstaad

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Erstellt:
15.11.2012, 00:00 Uhr
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