Gerichtlicher Vergleich – kein Schuldeingeständnis
Sehr geehrter Herr Burri von der Unia, in der letzten Ausgabe dieser Zeitung verkündeten Sie lauthals, dass die Pro Senectute Niedersimmental (PS NST) eine Entschädigung an eine ehemalige Angestellte zahlen müsse. Die Beklagte, das AHP Lindenmatte, habe diese Angestellte missbräuchlich entlassen wegen ihrer gewerkschaftlichen Tätigkeit. Deshalb liege die Schuld bei der PS NST, die nun vier Monatslöhne als Entschädigung nachzahlen müsse.
Folgendes ist Faktum
Ein Vergleich bei Gericht ist nicht ein Schuldeingeständnis, sondern kommt aus gegenseitigem Übereinkommen zustande! Die PS NST konnten dem Gericht nämlich deutlich belegen, dass bereits 2013, also fast ein Jahr vor der Entlassung, auf der Abteilung der Klägerin ein Stellenüberschuss von zwischen 120 und 200 Stellenprozenten ausgewiesen war. Bereits im Frühjahr 2014 fällte der damalige Vereinsvorstand einen Entscheid, dass Massnahmen ergriffen werden müssten. Diese Bereinigung des Stellenplans sollte freilich die neue Situation im Hinblick auf die Inbetriebnahme eines Neubaus berücksichtigen. Die Planung wurde in einem partizipativen Verfahren (unter Einbezug des Personals) und begleitet durch eine externe Fachperson durchgeführt. Diese Begleitung zeigte auf, dass bis Ende 2015 ein neuer, noch limitierterer Stellenplan in Kraft treten würde, dies wegen der baulichen Vereinfachung in der Lindenmatte. Dadurch erhöhte sich der Druck für den Vereinsvorstand zu handeln.
Die Entlassung der Klägerin hat mit obigen Fakten, aber nicht mit ihrer gewerkschaftlichen Tätigkeit einen Zusammenhang. Das konnte dem Gericht plausibel und dokumentiert dargelegt werden. Der in ihrer Meldung dargestellte Sachverhalt, die Angestellte sei entlassen worden wegen ihrer gewerkschaftlichen Tätigkeit, entbehrt jeglicher Grundlage. Dies wäre einem Beobachter des Gerichtsverfahrens deutlich klar geworden. Freilich schien sich die Unia nicht für das Verfahren zu interessieren, war es doch der Gewerkschaft nicht einmal wert, einen Beobachter an die Gerichtsverhandlung ihres Mitglieds zu entsenden.
Wegen der relativ kleinen beklagten Summe, auch um das Verfahren abzukürzen, aber nicht zuletzt zum Schutz der Klägerin vor weiteren Zeugenaussagen aus dem Arbeitsumfeld ist die PS NST den vom Gerichtspräsidenten angeregten Vergleich eingegangen. Er umfasst die Nachzahlung eines Monatslohns und die Zahlung einer lohnunabhängigen Abgeltung. Aber das wüssten Sie ja, Herr Burri, wenn Sie Ihr Gewerkschaftsmitglied an die Verhandlungen begleitet hätten. Peter Brügger, Präsident PS NST