Nein zum neuen Raumplanungsgesetz!

Unter dem Schlagwort «Schutz von Kulturlandverlust» wird für das neue Raumplanungsgesetz geworben. Dies könnte sich als Wolf im Schafpelz erweisen. In erster Linie geht es um Schwächung des ländlichen Raumes zu Gunsten der Städte und deren Umgebung. Dank dem ländlichem Raum bezieht der Kanton Bern viele Bundessubventionen (Ausgleich unter den Kantonen), nur wenig tragen dazu die Städte und deren Umgebung bei.

Ein Beispiel: Die Überbauung Hausmatte Boltigen wurde vom Kanton zum grossen Teil wieder ausgezont. Bis heute wurde nur ein Wohnhaus und ein Garagenkomplex gebaut. Gemäss Planungsunterlagen können noch drei Häuser gebaut werden. Die Gemeinde hat für den Ankauf und die Erschliessung Aufwendungen in der Grössenordnung gegen eine Million Franken. Dass der Steilhang im oberen Bereich ausgezont wurde, mag noch angehen, nicht aber der mittlere Teil. Hat hier sich die Gemeindebehörde zu wenig gewehrt?

Die Abstimmung vom 3. März bietet auch dem Berggebiet, sich an der Annahme der Zweitwohnungsinitiative zu rächen. Auch schon deshalb ein Nein in die Urne legen. Hermann Scheiben, Boltigen

Zum Artikel

Erstellt:
17.01.2013, 00:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 32sec
Kommentare