Zur Durchsetzungsinitiative

Nachdem ich mich auf Anfrage etlicher Medien gegen die Durchsetzungsinitiative geäussert habe, erhielt ich neben zustimmenden Antworten auch negative Stellungsnahmen, vor allem von SVP nahen Kreisen.

Ich gehe vorweg davon aus, dass die SVP-Mitglieder den Rechtsstaat nicht abschaffen wollen. Wer aber dieser Durchsetzungsinitiative zustimmt, stellt grundsätzliche rechtsstaatliche Prinzipien in Frage und schafft diese ab.

Das Prinzip der Verhältnismässigkeit, also verhältnismässiges staatliches Handeln ist in Art. 5 Ziff. 2 unserer Verfassung Basis unseres Rechtsstaates. Die Initiative, die die Härtefallklausel ausdrücklich ausschliesst, verbietet jedem im Namen des Staates Handelnden die Berücksichtigung des Einzelfalles. Kein Richter wird, ohne die Verfassung zu verletzen, am Grundsatz der Verhältnismässigkeit vorbeikommen, vor allem dann, wenn er einen Secondo zu beurteilen hat. Eine Person also, die in der Schweiz geboren und aufgewachsen ist, unsere Sprache spricht und hier Steuern zahlt. In einem solchen Fall verlangt die Verfassung vom Richter, dass er die Schwere des Verschuldens und der Tat ins Verhältnis setzt mit den Folgen und den Umständen einer Ausweisung.

Kommt hinzu, dass die Anwendung dieser Härtefallklausel massive Kosten auslöst. Wenn einem Täter eine vorbehaltlose Ausweisung droht, wird er kaum mehr zu einem Geständnis zu bewegen sein. Sein Anwalt wäre vor diesem Hintergrund schlecht beraten, seinem Klienten aus Prozess- und Ergebnistaktischen Gründen und um das Verfahren abzukürzen, das Ablegen eines Geständnisses nahezulegen. Lange kostspielige Verfahren über mehrere Instanzen sind die Folge.

In den Spitzen der SVP wird die Beschränkung eines amtlichen Anwaltes generell diskutiert. Die Abschaffung der Härtefallklausel löst auch aus verfassungsrechtlichen Gründen gerade das Gegenteil aus. Wenn einem Täter die zwingende Ausweisung droht – eine Sanktion, die zur Hauptstrafe wird – ist ihm aus rechtsstaatlichen Gründen gestützt auf Art. 4 der Bundesverfassung ein amtlicher Anwalt beizuordnen, was massive Staatskosten auslösen wird.

Das sind meine Gründe, gegen diese Initiative zu stimmen, SVP-Mitglied hin oder her.

Walter Messerli, Grossrat, Interlaken

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Erstellt:
21.01.2016, 00:00 Uhr
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