Zweisimmen

Bekanntmachung fakultatives Referendum

Der Gemeinderat Zweisimmen hat an der Sitzung vom 9. März 2010 folgenden Beschluss gefasst, welcher dem fakultativen Referendum unterliegt:

Kanalisation; Erneuerung Teilstück Saanenstrasse (Bereich Sport Motel–Löhstrasse) Kredit Fr. 154000.–

Auszug aus der Gemeindeverfassung Zweisimmen:

Art. 32 Mindestens 50 Stimmberechtigte können innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des entsprechenden Beschlusses verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderates für einmalige Ausgaben über Fr. 100000.– der Versammlung unterbreitet wird.

Art. 34 Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat der nächsten Versammlung die Vorlage zum Entscheid.

Einreichungsstelle: Gemeinderat Zweisimmen, Lenkstrasse 5, 3770 Zweisimmen

Aktenauflage: Gemeindeverwaltung, Parterre, Kanzlei Gemeinderat Zweisimmen

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Erstellt:
18.03.2010, 09:40 Uhr
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