St. Stephan

Protokoll der Gemeindeversammlung

Gemäss Art. 61 der Gemeindeordnung liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 26. Januar 2010 während 30 Tagen ab 4. Februar 2010 öffentlich in der Gemeindeverwaltung St. Stephan auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll. Der Gemeinderat

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Erstellt:
03.02.2010, 20:32 Uhr
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