Zweisimmen

Versammlung der Einwohnergemeinde

Freitag, 4. Juni 2010, 20 Uhr, Gemeindesaal, Zweisimmen

Traktanden:

1.Rechnungsablage 2009;
Genehmigung Verwaltungsrechnungen und Nachkredite

2. Verschiedenes und Orientierungen

zu Traktandum 1:

Die Gemeinderechnung 2009 liegt ab Publikationsdatum bei der Finanzverwaltung Zweisimmen auf.

In einer Botschaft an alle Haushalte der Gemeinde sowie im Internet unter www.zweisimmen.ch können sich Gemeindebürger/innen und Interessierte über die Geschäfte orientieren.

Rechtsmittel

Gemäss Art. 97 und 98 des Gemeindegesetzes vom 16. März 1998 sind Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften durch die Stimmberechtigen an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden (Rügepflicht). Die Beschwerdefrist beim Regierungsstatthalter beträgt für Beschlüsse 30 Tage und für Wahlsachen 10 Tage. Die Frist beginnt am Tage nach der Gemeindeversammlung zu laufen. Gemeinderat Zweisimmen

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Erstellt:
28.04.2010, 21:49 Uhr
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