Zweisimmen

Versammlung der Einwohnergemeinde

Donnerstag, 23. September 2010, 20 Uhr, Gemeindesaal, Zweisimmen

Traktanden:

1. Oberstufenzentrum Obersimmental;

– Ergänzung der Gemeindeverfassung, Anhang I

–Ermächtigung des Gemeinderates zum Abschluss des Zusammenarbeitsvertrages mit den Anschlussgemeinden

2. Verschiedenes

–Orientierungen zum Naturpark Diemtigtal

Zu Traktandum 1:

Öffentliche Auflagen von 20. August bis 20. September 2010 in der Gemeindeverwaltung, Kanzlei:

Gemeindeverfassung, Anhang I, Kommission Oberstufenzentrum OSZ und Volksschulkommission VSK

Zusammenarbeitsvertrag mit den Anschlussgemeinden

In einer Botschaft an alle Haushalte der Gemeinde sowie im Internet unter www.zweisimmen.ch können sich Gemeindebürger/innen und Interessierte über die Geschäfte orientieren.

Rechtsmittel

Gemäss Art. 97 und 98 des Gemeindegesetzes vom 16. März 1998 sind Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften durch die Stimmberechtigen an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden (Rügepflicht). Die Beschwerdefrist beim Regierungsstatthalter beträgt für Beschlüsse 30 Tage und für Wahlsachen 10 Tage. Die Frist beginnt am Tage nach der Gemeindeversammlung zu laufen. Gemeinderat Zweisimmen

Zum Artikel

Erstellt:
19.08.2010, 08:21 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 25sec
Kommentare