Zweisimmen
Versammlung der Einwohnergemeinde
Donnerstag, 23. September 2010, 20 Uhr, Gemeindesaal, Zweisimmen
Traktanden:
1. Oberstufenzentrum Obersimmental;
– Ergänzung der Gemeindeverfassung, Anhang I
–Ermächtigung des Gemeinderates zum Abschluss des Zusammenarbeitsvertrages mit den Anschlussgemeinden
2. Verschiedenes
–Orientierungen zum Naturpark Diemtigtal
Zu Traktandum 1:
Öffentliche Auflagen von 20. August bis 20. September 2010 in der Gemeindeverwaltung, Kanzlei:
Gemeindeverfassung, Anhang I, Kommission Oberstufenzentrum OSZ und Volksschulkommission VSK
Zusammenarbeitsvertrag mit den Anschlussgemeinden
In einer Botschaft an alle Haushalte der Gemeinde sowie im Internet unter www.zweisimmen.ch können sich Gemeindebürger/innen und Interessierte über die Geschäfte orientieren.
Rechtsmittel
Gemäss Art. 97 und 98 des Gemeindegesetzes vom 16. März 1998 sind Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften durch die Stimmberechtigen an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden (Rügepflicht). Die Beschwerdefrist beim Regierungsstatthalter beträgt für Beschlüsse 30 Tage und für Wahlsachen 10 Tage. Die Frist beginnt am Tage nach der Gemeindeversammlung zu laufen. Gemeinderat Zweisimmen