Zweisimmen
Zurückschneiden von Bepflanzungen…
…längs den öffentlichen Strassen und Wegen
Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmer.
Gemäss Strassengesetz vom 1. Januar 2009 ist das Strassengebiet über Trottoirs, Rad- und Fusswegen bis auf eine Höhe von 2.50 m, über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4.50 m und wenn die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigt wird, bis auf Lampenhöhe von überhängenden Ästen frei zu halten. Seitlich sind Äste und Sträucher bis mindestens 50 cm hinter den Strassen- bzw. Trottoirrand zurück zu schneiden.
An Kreuzungen, Einmündungen und Kurven dürfen Sträucher und andere Bepflanzungen die Übersicht nicht beeinträchtigen
Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, Bepflanzungen, welche in den Strassenraum hineinragen, bis Ende September 2010 auf das vorgeschriebene Lichtmass zurück zu schneiden.
Bei Missachtung der obgenannten Bestimmungen wird die Gemeinde die Arbeiten auf Kosten der Pflichtigen ausführen lassen. Bauverwaltung Zweisimmen