Gesundheitsdirektion zum Akutspital Zweisimmen

Stationäres, aber redimensioniertes Angebot ist notwendig

Am Mittwoch, 17. April fand in Saanenmöser eine Zusammenkunft zwischen Regierungsrat Dr. Philippe Perrenoud, Gesundheits- und Fürsorgedirektor des Kantons Bern, Vertretern der politischen Behörden der Region Simmental- Saanenland und Vertretern der Spital STS AG statt. Der Gesundheits- und Fürsorgedirektor teilt die Meinung der Bergregion Obersimmental- Saanenland (kurz «Bergregion») und der Spital STS AG, dass ein stationäres Angebot in der Region notwendig ist. Grosses Augenmerk legte er bei seinen Äusserungen auf die schwierige finanzielle Lage des Kantons Bern.

Im Rahmen des Pilotprojektes «Medizinische Grundversorgung Obersimmental-Saanenland» (MeGOS) untersucht die Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) die Notwendigkeit einer stationären Versorgung in der Region. Der Gesundheits- und Fürsorgedirektor hat heute die ersten Ergebnisse aus der Überprüfung der Versorgungsnotwendigkeit eines stationären Angebotes in der Region Simmental-Saanenland vorgestellt. Diese sind politisch noch nicht abschliessend konsolidiert.

Schliessung würde Zugänglichkeit erheblich verschlechtern

Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion erarbeitet eine neue Versorgungsregel zur Zugänglichkeit der Spitalversorgung. Die heutige, zeitlich orientierte Versorgungsregel (80 Prozent der Bevölkerung erreicht in 30 Minuten ein Spital) soll dabei mit einer distanzabhängigen Regel («50-km-Regel») ergänzt werden. Für die Region Obersimmental-Saanenland bedeutet dies, dass heute, nach der Schliessung des Spitals Saanen, die Zugänglichkeit zu einer stationären Akutversorgung sichergestellt ist. Eine Schliessung des Spitals in Zweisimmen würde gemäss heutigem Wissensstand die Zugänglichkeit erheblich verschlechtern, obwohl die Erreichbarkeitsregel, bezogen auf den Gesamtperimeter Thun-Oberland West, bis auf die zwei obersten Gemeinden im Simmental erfüllt wäre. Aufgrund dieser Ausgangslage erachtet die GEF ein stationäres Angebot zur Sicherstellung der gesamten Gesundheitsversorgung der Bevölkerung und der Gäste der Region Simmental-Saanenland als notwendig.

Redimensionierung und Reorganisation unabdingbar

Der Gesundheits- und Fürsorgedirektor betont aber, dass eine Redimensionierung und Reorganisation des Standortes auch in Bezug auf das Leistungsangebot jedoch unabdingbar ist. Für einen nachhaltigen Betrieb eines noch zu definierenden stationären Angebotes sind zusätzliche finanzielle Mittel notwendig, was ein politisches Bekenntnis für kleinere Spitäler in Randregionen voraussetzt. Die Vertreter der Bergregion und der Spital STS AG haben zur Kenntnis genommen, dass sich der Gesundheits- und Fürsorgedirektor zur Finanzierung von peripheren Spitalstandorten wie Zweisimmen noch nicht äussern kann. Es gilt die Revision des Spitalversorgungsgesetzes (siehe Kasten) abzuwarten und mit den politischen Rahmenbedingungen und der finanzpolitischen Lage des Kantons Bern zu vereinbare.

Bedauern über Aufschub

Die Bergregion bedauert, dass der definitive Entscheid nach wie vor nicht gefällt ist. Der Regierungsrat des Kantons Bern wird den definitiven Entscheid zur Versorgungsnotwendigkeit des Spitalstandortes Zweisimmen vor den Sommerferien fällen. Bis dahin erwartet die Spital STS AG weiterhin eine konstruktive und lösungsorientierte Zusammenarbeit mit ihrer vorgesetzten Behörde. Zudem sind bis im Sommer weitere Ergebnisse aus dem Pilotprojekt MeGOS zu erwarten. Die Bergregion und die Spital STS AG sind überzeugt, dass der Kanton seine Unterstützungsfunktion bei der Suche und Implementierung einer nachhaltigen Lösung wahrnehmen wird. Die Entscheidkompetenz für die Ausgestaltung des Standortes liegt beim Verwaltungsrat der Spital STS AG. PD/Ernst Hodel

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Erstellt:
17.04.2013, 21:00 Uhr
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