Landwirtschaftszonen

Erleichterungen in der Pferdehaltung

Der Regierungsrat des Kantons Bern unterstützt Erleichterungen für das Halten von Pferden in der Landwirtschaftszone.

Erleichterungen in der Pferdehaltung

Dies hält er in seiner Vernehmlassungsantwort zu entsprechenden Änderungen des Raumplanungsgesetzes fest, mit denen eine parlamentarische Initiative umgesetzt werden soll. Weil sich bei der Pferdehaltung die Bereiche Landwirtschaft, Freizeit und Sport teilweise überschneiden, ist die Handhabung der raumplanerischen Bestimmungen für die Fachstellen nicht einfach. Der Regierungsrat beurteilt die vorgesehenen Vereinfachungen des Vollzugs und die moderate Öffnung des raumplanerischen Rahmens für die Pferdehaltung positiv. Künftig sollen Bauten und Anlagen von bestehenden Landwirtschaftsbetrieben zonenkonform erklärt werden, wenn genügend Weiden und eine überwiegende betriebseigene Futtergrundlage vorhanden sind. Zudem sollen die Betriebe künftig einen befestigten Platz für die gehaltenen Pferde errichten dürfen.

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Erstellt:
02.03.2012, 07:42 Uhr
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