Interpellation; Fragwürdige Löhne bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Die Revision des ZGB zum Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Auf diesen Zeitpunkt hin hat der Kanton Bern die Organisation des Kindes- und Erwachsenenschutzes den bundesrechtlichen Anforderungen anzupassen. Das neue Bundesrecht sieht für den Vollzug die Schaffung von interdisziplinären Fachbehörden vor, deren Entscheide direkt bei einer gerichtlichen Beschwerdeinstanz angefochten werden können.
Diese bundesrechtlichen Vorgaben haben zur Folge, dass im Kanton Bern eine vollkommen neue Behördenorganisation aufgebaut wurde. Der Grosse Rat hat sich am 22. November 2011 für die Umsetzung des kantonalen Modells für die neue Behördenorganisation entschieden. Ausgehend von der Planungserklärung des Grossen Rates vom 27. Januar 2010, sind die neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) damit auf der Ebene der Verwaltungskreise zu schaffen, wobei im Verwaltungskreis Bern-Mittelland drei KESB und in den Verwaltungskreisen Obersimmental–Saanen und Frutigen–Niedersimmental eine gemeinsame KESB vorgesehen sind. Es sind demnach insgesamt elf kantonale KESB vorgesehen. Die Standorte der elf KESB wurden vom Regierungsrat mit RRB 2005 vom 30. November 2011 festgelegt. Die neuen Behörden werden die meisten ihrer Entscheide im Kollegium, bestehend aus drei Mitgliedern, fällen. Somit wird auch die Verantwortung für die teilweise belastenden Entscheide auf drei paar Schultern verteilt. Die Behördenmitglieder müssen über Fachwissen in den Kerndisziplinen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts verfügen (Rechtswissenschaft, Soziale Arbeit, Pädagogik, Psychologie oder Medizin), da die notwendige Sach- oder Fachkompetenz zwingend in der Behörde selbst vorhanden sein muss. Die KESB verfügen zu ihrer Unterstützung über je ein Behördensekretariat, das Aufgaben in den Bereichen Abklärung und Beratung, und Administration erfüllt. Ab 1. Januar 2013 können nur noch Fachbehörden rechtsgültige Entscheide im Kindes- und Erwachsenenschutz fällen. Im Vortrag des Regierungsrates (Bewilligung eines Nachkredits für die Bereitstellung der neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden KESB), in der Septembersession, sind die wiederkehrenden Kosten ab 2013 ebenfalls aufgeführt. Die Personalkosten der Angestellten sind im Vortrag übermässig hoch angesetzt (218000 Franken für den Präsidenten und 185000 Franken pro Vizepräsident) und sind im Verhältnis der Sozialangestellten (Sozialdienste) ungerecht höher. Unverständlich sind aber auch die im Vortrag wiederkehrenden Einsparungen für Personalkosten bei den Regierungsstatthalterämtern in Höhe von rund 14 Mio. Franken.
In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:
1. Auf welcher Grundlage sind die sehr hohen Löhne der KESB Angestellten entstanden? 2. Weshalb bezahlt der Kanton deutlich höhere Löhne als die Gemeinden (z.B. Sozialarbeitende bei einem Regionalen Sozialdienst sind beispielsweise in der Lohnklasse 18 eingereiht und die Abteilungsleiter in der Lohnklasse 23)? 3. Wird es mit dieser Strategie für die Regionalen Sozialdienste im ländlichen Raum nicht noch schwieriger, langfristig gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu halten? 4. Wird das Verhältnis zwischen dem Kanton Bern und den Gemeinden dadurch gestört? 5. Wie setzen sich die Einsparungen von (14 Mio.) für Personalkosten bei den Regierungstatthalterämtern zusammen? 6. Wie viele Arbeitsplätze werden durch die Einführung der (KESB) bei den Regierungstatthalterämtern eingespart?
7. Ist der Regierungsrat bereit, die Löhne für das Jahr 2014 nach unten anzupassen? Thomas Knutti, SVP