Kantonales Energiegesetz

Kommission will freiwillige Sanierungen verstärkt fördern

Die vorberatende Kommission des bernischen Grossen Rates hat sich für die Einführung einer auf 15 Jahre befristeten Förderabgabe auf dem Stromverbrauch zur Finanzierung von energetischen Sanierungen ausgesprochen. Sie lehnt jedoch die Sanierungspflicht für schlecht isolierte Wohngebäude ab.

Die Kommission hat sich unter dem Vorsitz von Grossrat Adrian Kneubühler (FDP, Nidau) im Vorfeld der zweiten Lesung mit dem Energiegesetz befasst. Die Mehrheit der Kommission setzt auf eine verstärkte Förderung von freiwilligen Sanierungen. Zur Finanzierung der im Gesetz vorgesehenen Massnahmen schlägt sie dem Kantonsparlament die Einführung einer auf 15 Jahre befristeten Förderabgabe von 0,5 bis 1 Rappen pro Kilowattstunde vor. Die Abgabe soll bis zu einem Maximalverbrauch von 100000 Kilowattstunden pro Jahr erhoben werden. Die Belastung der Strombezüger ist damit auf höchstens 1’000 Franken pro Haushalt beschränkt. Ein Durchschnittshaushalt mit einem Stromkonsum von rund 5000 Kilowattstunden pro Jahr müsste mit Mehrausgaben von zwei bis gut vier Franken pro Monat rechnen. Die Kommission hat zudem beschlossen, dass der Kanton Bürgschaftsgenossenschaften finanziell unterstützen kann, die Kredite für energetische Sanierungen vergeben. Sie will schliesslich, dass die Finanzhilfen weiter ausgebaut werden.

Im Gegenzug hat die Kommission mit knappem Mehr die vom Regierungsrat vorgeschlagene Sanierungspflicht für Wohnbauten der schlechtesten Effizienzklasse abgelehnt. Sie lehnt auch weiterhin die Einführung einer Lenkungsabgabe auf dem Stromverbrauch ab.

Bestätigt hat die Kommission ihren Entscheid zur Einführung eines obligatorischen Gebäudeenergieausweises. Das Obligatorium gilt nur für Gebäude, deren Bau vor dem 1. Januar 1990 bewilligt wurde. Eine Ausnahme sieht die Kommission für ältere Gebäude vor, die nach 1990 gesamthaft saniert wurden. Die bisherigen Steuerabzüge für energetische Gebäudeanpassungen will die Kommission beibehalten.

Der Grosse Rat wird sich mit dem neuen Energiegesetz in der März-Session 2010 in zweiter Lesung befassen.

Zum Artikel

Erstellt:
18.01.2010, 14:59 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 46sec
Kommentare