Gedanken zur sogenannten Heiratsstrafe

Von Roland Inaebnit

Meiner Ansicht nach geht es nicht in erster Linie um finanzielle Probleme. Die ganze Diskussion hat ihre Ursache im Hype «Geschlechtergleichheit». Verheiratete Frauen sollen bezüglich Staatshandlungen gleichgestellt werden und Steuererklärungen in ihrem Namen ausfüllen können.

Als langjähriges Mitglied der FdP (über 50 Jahre) erlaube ich mir, folgenden Gedanken zu äussern:

Die Frage der Steuergerechtigkeit könnte ganz einfach mit einem höheren Verheirateten-Abzug in der Steuererklärung erreicht werden. Das Steuerrecht ist nicht das richtige Gefäss, um Gesellschafts- und Genderanliegen zu lösen!

Gemäss Steuer- und Familienrecht gelten Ehepaare und Familien eine «Wirtschaftsgemeinschaft», somit sollten diese für ihr gemeinsames Einkommen und Vermögen wie heute besteuert werden!

Unter diesen Umständen ist es unerheblich, ob die Werte von einer oder zwei berufstätigen Personen stammen. Doppelverdiener können nach wie vor doppelte Gewinnungskosten geltend machen.

Bei nur einem Familieneinkommen würden die Leistungen der Hausfrau oder des Hausmannes aufgewertet, ersparen sie dem Staat immense Kosten bei der Kinderbetreuung (weniger Kitas und mehr Personal für die Wirtschaft, statt berufliche Betreuung des Nachwuchses). Damit würden auch die Familien wieder gestärkt.

Familien könnten wählen, ob Mann oder Frau als Steuerpflichtige/r gegenüber dem Staat auftreten wollen.

Mit dieser eleganten Lösung wären alle Verheirateten-Paare gleichgestellt ohne zusätzlichen teuren Verwaltungsaufwand. Eventuell könnte man mit dieser Lösung auch die verschiedenen Steuertarife zwischen Ledigen und Ehepaaren aufheben, was eine zusätzliche Gleichstellung wäre!

Zur Förderung des Nachwuchses könnten ja auch die steuerlichen Kinderabzüge gegenüber früheren Elterngenerationen sehr einfach massiv erhöht werden (finanzielle Entlastung wie z.T. schon heute)!

So einfach liesse sich das «Heiratsstrafen-Problem» entschärfen.

Bis jetzt wurde mit unehrlichen Argumenten für ein Ja geworben! Daher stimme ich Nein! , Ringoldingen

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Erstellt:
05.02.2026, 00:00 Uhr
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