Mediengesetz: Auswirkung im Oberland

Von Walter Messerli

Nach den letzten Umfragen ist das Mediengesetz hart umstritten. Gerade im Oberland ist das Ergebnis von zentraler Bedeutung.

Die Gegner behaupten, die neuen Bundesgelder flössen zum grossen Teil den Verlegerfamilien Ringier, Wanner und Coninx-Supino zu; deshalb sei es stossend, wenn die Gelder denjenigen zukämen, die ohnehin reich seien und satte Gewinne auswiesen.

Entscheidend ist aber folgendes: Die Gelder dienen der Verbilligung der Post- und Zeitungsverträgerdienste. Diese sog. Medienförderung gibt es seit über 100 Jahren, weil man schon damals die Erleichterung der Verbreitung von Zeitungen als demokratiepolitisch unverzichtbar hielt. Gerade die ca. 150 lokalen Zeitungen und Blätter, was auch für die Simmental Zeitung gilt, sind Nutzniesser dieser Vertriebsverbilligung, die ca. 80% dieser Bundesgelder ausmacht, weil das Mediengesetz diese Kleinen gegenüber den grossen Verlagen favorisiert, weil die Vertriebsverbilligung degressiv gestaltet ist: Je grösser die Auflage, desto kleiner der Betragssatz pro Zeitung.

Die Regional- und Lokalzeitungen sind wegen der konkurrierenden Werbung und den Online-Plattformen in Gefahr. Hinsichtlich des persönlichen Nutzens ist die Frage berechtigt, ob es in Zukunft noch eine bezahlbare Zeitung im eigenen Briefkasten geben wird. Es ist überflüssig hier zu erklären, welche Bedeutung den Lokalzeitungen und Kulturblättern mit ihren Lokalrichten im Oberland zukommt, welches Informationsbedürfnis diese abdecken. Nicht zu vergessen ist, dass auch die unzähligen Lokalradios, im Berner Oberland das Radio BEO, von den Bundesgeldern begünstigt würden.

Darum ist für mich unerfindlich, ja nicht nachvollziehbar, warum die SVP, als erklärte Vertreterin der ländlichen Bevölkerung, dieses Gesetz ablehnt. Ich bin gespannt, welche Parolen die lokalen Verbände und Sektionen im Oberland in den nächsten Tagen fassen werden, ob sie sich zu einer Ja – Parole durchringen können.

, Interlaken

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Erstellt:
03.02.2022, 00:00 Uhr
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