NEIN zum Tierseuchengesetz

Die Revision des Tierseuchengesetzes wird von den Befürwortern als dringend notwendig und unproblematisch bezeichnet. Leider wird auch diese Revision den Landwirten mehr Nachteile als Vorteile bringen. Der Zwang wird nicht kleiner, zudem enthält die Revision sehr fragwürdige Punkte. Die verschärften Strafbestimmungen und die Kompetenzerteilung hin zum Bund, bedeutet ein weiterer Ausbau des Gesetzes. Ich denke, das bestehende Tierseuchengesetz hat sich grundsätzlich bewährt. Vorbeugen ist besser als heilen, wird von den Befürwortern argumentiert. Doch zu welchem Preis? Der Bund will jährlich drei Millionen für die Prävention ausgeben, um die Seuchenlage zu überwachen. Das Misstrauen ist gegenüber dem Bund leider gewachsen! Die Vorlage bedeutet eine weitere Machtverschiebung und noch mehr Verlust der Eigenverantwortung von uns Landwirten. Thomas Knutti,

Grossrat, Weissenburg

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Erstellt:
15.11.2012, 00:00 Uhr
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