Zweisimmen
Bekanntmachung fakultatives Referendum
Der Gemeinderat Zweisimmen hat an der Sitzung vom 19. Juli 2011 folgende Kreditabrechnung genehmigt, welche dem fakultativen Referendum unterliegt:
Felsinstabilität Grubenwald; Brutto-Kredit Fr. 47 000.–; Kreditabrechnung Fr. 105 362.–; Beiträge Bund/Kanton Fr. 35 069.85; Netto-Kredit Gemeinde Fr. 70 292.15.
Begründung: unsichere Geländestrukturen und Verlängerung der Massnahmen um 2½ Jahre. Kreditüberschreitung von Fr. 58 362.– werden mit späteren Massnahmen zusammen subventioniert.
Auszug aus der Gemeindeverfassung Zweisimmen: Art. 32: Mindestens 50 Stimmberechtigte können innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des entsprechenden Beschlusses verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderates für einmalige Ausgaben über Fr. 100 000.– der Versammlung unterbreitet wird. Art. 34: Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat der nächsten Versammlung die Vorlage zum Entscheid.
Einreichungsstelle: Gemeinderat Zweisimmen, Lenkstrasse 5, 3770 Zweisimmen; Aktenauflage: Gemeindeverwaltung, Bauverwaltung, 21. Juli bis 22. Aug. 2011 Gemeinderat Zweisimmen