Gemeinderat; Beschlussfassung mit fakultativem Referendum

Der Gemeinderat Zweisimmen hat an der Sitzung vom 27. November 2013 folgenden

Kreditbeschluss gefasst, welcher dem fakultativen Referendum unterliegt:

Strassenrettungsfahrzeug, Anschaffung; Kredit 200 000 Franken.

Auszug aus der Gemeindeverfassung Zweisimmen:

Art. 32 Mindestens 50 Stimmberechtigte können innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des entsprechenden Beschlusses verlangen, dass

ein Beschluss des Gemeinderates für einmalige Ausgaben über 100 000 Franken der Versammlung unterbreitet wird,

Art. 34 Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat der nächsten Versammlung die Vorlage zum Entscheid.

Einreichungsstelle: Gemeinderat Zweisimmen, Lenkstrasse 5, 3770 Zweisimmen.

Aktenauflage: Gemeindeverwaltung, Kanzlei.

Auflagefrist: 30 Tage, vom 5. Dezember 2013–6. Januar 2014. Gemeinderat Zweisimmen

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Erstellt:
29.11.2013, 07:44 Uhr
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