Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde

Protokollgenehmigung

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 17. Oktober 2013 liegt von 24. Oktober bis 13. November 2013 in der Gemeindeverwaltung, Kanzlei, öffentlich auf.

Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über Einsprachen und genehmigt das Protokoll abschliessend (Art. 67 Gemeindeverfassung).

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Erstellt:
22.10.2013, 15:00 Uhr
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