Einwohnergemeinde Zweisimmen

Hundetaxen 2011

Die Hundebesitzer in der Gemeinde Zweisimmen werden gebeten, die Hundetaxe für das Jahr 2011 bei der Gemeindekanzlei bis am 1. August 2011 einzulösen. Als Quittung wird eine Kontrollmarke abgegeben.

Die Taxe beträgt Fr. 50.– für den ersten Hund und Fr. 100.– für jeden weiteren Hund des gleichen Halters. Die Hundetaxe wird für jedes Tier erhoben, das mindestens drei Monate alt ist. Sollten Hundehalter nicht mehr im Besitz ihres Tieres sein, so bitten wir um eine entsprechende Mitteilung.

Säumigen Hundehaltern, die die Hundetaxe nach dem 31. August 2011 noch nicht eingelöst haben, wird ein Zuschlag von Fr. 10.– pro Hund verrechnet. Die Hundebesitzer werden ferner darauf aufmerksam gemacht, dass behördliche Kontrollen über Hundehalter und Einlösung der Hundetaxen geführt werden.

Die obligatorische Schutzimpfung gegen Tollwut ist abgeschafft. Jedoch machen wir darauf aufmerksam, dass bei Grenzübertritten die jährliche Impfung nach wie vor verlangt wird.

Bitte an die Hundehalter: Helft mit, unsere Wege, Kinderspielplätze, Blumenbeete, Grünanlagen und Wiesen im Interesse der spielenden Kinder, des Tourismus, der Landwirtschaft und auch der eigenen Hygiene sauber zu halten. Der Hund ist auch Teil Ihrer persönlichen Visitenkarte. Gemeindekanzlei Zweisimmen

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Erstellt:
09.06.2011, 00:00 Uhr
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