Zweisimmen

Öffentliche Mitwirkungsauflage für Parkplatzbewirtschaftung

Der Gemeinderat Zweisimmen legt die Parkplatzbewirtschaftung (Plan und Bericht) gemäss Art. 58 des kant. Baugesetztes (BauG vom 9. Juni 1985) vom 7.3.–8.4.13 in der Bauverwaltung Zweisimmen, Lenkstrasse 5, zur öffentlichen Mitwirkung auf.

Die Unterlagen können während den Öffnungszeiten in der Bauverwaltung eingesehen werden.

Eine öffentliche Orientierung erfolgt am Montag, 11. März 2013, um 20 Uhr im Gemeindesaal Zweisimmen.

Im Rahmen der Mitwirkung können Einwendungen erhoben und Anregungen unterbreitet werden. Die Eingaben sind schriftlich bis zum 8. April 2013 an die Gemeindeverwaltung, Lenkstrasse 5, 3770 Zweisimmen, zuhanden des Gemeinderates, zu richten.

Es ist zu beachten, dass im Mitwirkungsverfahren keine Einsprache erfolgen kann. Das Einspracheverfahren wird später im Rahmen der öffentlichen Auflage durchgeführt.

Der Gemeinderat

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Erstellt:
07.03.2013, 00:00 Uhr
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