Zweisimmen

Versammlung der Einwohnergemeinde

Freitag, 9. Dez. 20 Uhr, im Gemeindesaal.

Traktanden:

1. Voranschlag, Steuer- und Gebührenfestsetzung für das Jahr 2012

2. Abfallreglement der Einwohnergemeinde Zweisimmen; Referendum/Genehmigung

3. Verschiedenes

In einer Botschaft an alle Haushalte der Gemeinde sowie im Internet, können sich Gemeindebürger/innen und Interessierte vorgängig über die Geschäfte orientieren.

Rechtsmittel: Gemäss Art. 97 und 98 des Gemeindegesetzes vom 16. März 1998 sind Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften durch die Stimmberechtigen an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden (Rügepflicht).

Die Beschwerdefrist beim Regierungsstatthalter beträgt für Beschlüsse 30 Tage und für Wahlsachen 10 Tage. Die Frist beginnt am Tage nach der Gemeindeversammlung zu laufen. Gemeinderat Zweisimmen

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Erstellt:
10.11.2011, 00:00 Uhr
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