Versammlung der Einwohnergemeinde

Freitag, 29. November 2013, 20 Uhr, Gemeindesaal, Zweisimmen

Traktanden:

1. Voranschlag, Steuer- und Gebührenfestsetzung für das Jahr 2014.

2. Zonenplanänderung ZöN I «Spitalmatte»; neue Zweckbestimmung.

3. Feuerwehrmagazin; Landerwerb für Neubauprojekt; Kredit 840 000 Franken. Genehmigung Kaufvertrag.

4. Schulanlage Gwatt; Einbau neues Musikzimmer; Kredit 260 000 Franken.

5. Sporthalle Gwatt; Planungs- und Wettbewerbskredit 260 000 Franken.

6. – Gemeindeverband Liegenschaften beim Spital Zweisimmen

– Gemeindeverband Alterszentrum Bergsonne Zweisimmen-Boltigen;

A. Erweiterung eines Baurechtes mit Abänderung Baurechtsvertrag und Dienstbarkeitserrichtung; Genehmigung.

B. Kaufvertrag mit Rückkaufsrecht ,Vorkaufsrecht und Dienstbarkeitserrichtung; Genehmigung

C. Weisungserteilung an die Abgeordneten der Verbandsgemeinden

7. Verschiedenes

Über die Traktanden 2. und 3. erfolgt an der Versammlung eine geheime Abstimmung (Art. 4 Abs. 1a Gemeindeverfassung).

Aktenauflage:

Der Voranschlag 2014 liegt ab Publikationsdatum in der Gemeindeverwaltung, Finanzverwaltung, öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Unterlagen zu den Geschäften können beim Gemeindeschreiber eingesehen werden.

Information: Botschaft in alle Haushalte und im Internet.

Rügepflicht: Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind an der Versammlung sofort zu rügen. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Stimmberechtigte: Stimmberechtigt an der Versammlung sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Zweisimmen niedergelassen sind.

Protokollgenehmigung: Das Protokoll wird spätestens sieben Tage nach der Versammlung während 20 Tagen in der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt und im Internet veröffentlicht. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über Einsprachen und genehmigt das Protokoll abschliessend.

Rechtsmittel: Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen einzureichen.

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Erstellt:
21.10.2013, 10:22 Uhr
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