Um alle Spitalökonomen und Gesundheitsexperten in Thun und Bern verstehen zu können, habe ich mir Gedanken zu unserem Fallpauschalensystem gemacht. Es wird verherrlicht, immer wieder erwähnt und ist in aller Munde, wenn es darum geht, die Schliessung eines Spitals zu hinterfragen: Das im Jahr 2012 eingeführte Fallpauschalensystem SwissDRG benachteiligt einzelne Spitäler systematisch aufgrund ihres Leistungsauftrags, ihres Standorts und der kantonalen Regulierung. Es werden einzig die Zahlungsströme transparenter dargestellt, ermöglicht aber keinen Leistungsvergleich der Spitäler oder eine Vergütung, welche Anreize für Effizienz setzt.mehr...