Den aufsichtsrechtlichen Anzeigen der Gewerkschaft UNIA wird keine Folge gegeben

Die Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen und Frutigen-Niedersimmental haben den beiden aufsichtsrechtlichen Anzeigen der Unia gegen sieben Simmentaler Gemeinden keine Folge gegeben. Es besteht kein Verdacht, dass alleine aufgrund des Umstandes, dass diese Gemeinden am 16. August 2012 eine «Oberländer Landsgemeinde» durchgeführt haben, ihre ordnungsgemässe Verwaltung ernsthaft gestört oder gefährdet ist.

Am 16. August 2012 organisierten die Gemeinden Boltigen, Därstetten, Diemtigen, Lenk, St. Stephan, Wimmis, und Zweisimmen eine Veranstaltung mit dem Namen «Oberländer «Landsgemeinde». Ihr Ziel war es, im Rahmen dieser Veranstaltung die Bevölkerung über die ihrer Ansicht nach negativen Konsequenzen bei einer Annahme der Initiative «Faire Steuern – Für Familien» sowie den Gegenvorschlag des Grossen Rates zu informieren. Als Referenten luden sie einzig Gegner der Initiative ein. Nach Durchführung der Veranstaltung reichte die Gewerkschaft UNIA eine aufsichtsrechtliche Anzeige gegen die oben erwähnte Niedersimmentaler Gemeinden beim Regierungsstatthalter von Frutigen-Niedersimmental ein. Eine gleich lautende Anzeige reichte sie zudem gegen die beteiligten Obersimmentaler Gemeinden beim Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen ein.

Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen stellte in der Folge fest, dass die betroffenen Gemeinden vom Obersimmental besonders betroffen sind, weshalb ihre einseitige Beteiligung in die Abstimmung zulässig sei. Der Regierungsstatthalter von Frutigen-Niedersimmental stellte hingegen fest, dass die beteiligten Gemeinden vom Niedersimmental zur objektiven Information gehalten gewesen wären. An der «Oberländer Landsgemeinde» nahmen abzüglich zahlreicher Medienschaffenden, Behördenvertretern und verkleideten UNIA-Vertretern ca. 40–70 Personen teil. Die Veranstaltung wurde lediglich einmal durchgeführt und für die einzelnen Gemeinden sind anteilsmässig relativ geringe Kosten entstanden. Die Abstimmungen und Wahlen werden in jedem Abstimmungskreis durch einen vom Gemeinderat ernannten Stimmausschuss von wenigstens fünf Mitgliedern geleitet. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, weshalb die Stimmausschüsse nicht in der Lage sein sollten, die Abstimmungsergebnisse von kommenden Sonntag korrekt zu ermitteln.

Zum Artikel

Erstellt:
21.09.2012, 09:02 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 46sec
Kommentare