Die Begriffe «Berg» und «Alp» müssen besser geschützt werden
Die SAB begrüsst den verbesserten Schutz der Begriffe «Berg» und «Alp», den das Bundesamt für Landwirtschaft mit der Revision der Berg- und Alpverordnung anstrebt. Die Rohstoffe sollen aber soweit als möglich vor Ort verarbeitet und mit qualitativen Kriterien verknüpft werden, um die Glaubwürdigkeit und Authentizität dieser Kennzeichnungen zu stärken. Ein einheitliches Logo würde eine klarere Abgrenzung ermöglichen und die Vermarktung deutlich erleichtern, was sowohl den Konsumentinnen und Konsumenten, als auch den Produzenten, Verarbeitern und Händlern im Berg- und Alpgebiet von Nutzen wäre.
Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) begrüsst die Revision der Berg- und Alpverordnung, welche die Verwendung der Begriffe «Berg» und «Alp» regelt. Mit der Revision sollen bestehende Lücken, welche in der Vergangenheit für Unklarheiten sorgten und Anreize zur missbräuchlichen Verwendung dieser Begriffe boten, geschlossen werden. Der Schutz der Begriffe «Berg» und «Alp» ist für das Berggebiet von zentraler Bedeutung, damit die qualitativ hochwertigen Rohstoffe auch in Wert gesetzt und gegenüber herkömmlichen Produkten abgegrenzt werden können. Dieser Schutz muss aber auch glaubwürdig sein. Deshalb unterstützt die SAB die verschärften Herkunfts- und Kontrollvorschriften, fordert aber eine Umsetzung, welche den administrativen Aufwand so tief als möglich hält.
Um die Authentizität zu wahren, sollen die Rohstoffe auch soweit als möglich vor Ort verarbeitet werden. Dies bietet zudem diesen Gebieten eine zusätzliche Wertschöpfungsmöglichkeit. Aus diesem Grund fordert die SAB, dass die Verarbeitung der Produkte möglichst im und auch im Berg- und Alpgebiet stattfinden muss. Ausnahmen müssen weiterhin dort möglich sein, wo eine Verarbeitung in der Bergzone weder sinnvoll noch realistisch ist (z.B. die Schlachtung von Rindvieh). Diese Ausnahmen begrenzen sich aber auf Tallagen unmittelbar angrenzend an die Bergzone.
Die Herstellung von Berg- oder Alpprodukten mit Rohstoffen aus dem Mittelland oder gar aus dem Ausland ist eine Konsumententäuschung und soll untersagt sein. Die SAB begrüsst in dieser Hinsicht die Ankündigung des Bundesrats, die Berg- und Alpprodukte als Ausnahmen vom Cassis de Dijon-Prinzip zu behandeln und die Inlandproduktion strikt an die BAlV zu koppeln.
SAB fordert auch qualitative Kriterien
Die Qualität der Rohstoffe aus dem Berg- und Alpgebieten ist unbestritten. Dies kommt aber mit der bestehenden Verordnung nicht zum Ausdruck, weil es sich nur um eine reine Herkunftsbezeichnung handelt. Deshalb fordert die SAB, dass qualitative Anforderungen an die Verwendung der Begriffe «Berg» und «Alp» geknüpft werden: Bergprodukte sollen den Ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN), Alpprodukte die Anforderungen der Sömmerungsbeitragsverordnung (SöBV) erfüllen. Diese qualitativen Anforderungen werden schon heute von den meisten Betrieben erfüllt und würde keine neuen administrativen und finanziellen Hürden erzeugen.
Einfachere Erkennung mit Logo
Der Schutz der Bergriffe «Berg» und «Alp» alleine genügt nicht. Produkte aus dem Berg- und Alpgebiet sollen gegenüber herkömmlichen Produkten leicht abgrenzbar und für die Konsumentinnen und Konsumenten im Verkaufsregal auf den ersten Blick erkennbar sein. Dies ist mit Hilfe eines entsprechenden Gütesiegels oder Logos einfach machbar. Die SAB begrüsst aus diesem Grund auch die geplante Einführung eines einheitlichen Berg- und Alplogos. Anders Gautschi