Gstaad:
Ursache des Chaletbrands geklärt – keine strafrechtlichen Folgen
Die Ursache des Brandes eines Chalets vom 1. Januar 2011 in Gstaad (Gemeinde Saanen) ist auf eine technische Ursache zurückzuführen. Strafrechtlich entstehen daraus keine Konsequenzen.
Am 1. Januar 2011, rückte die Feuerwehr von Saanen wegen einem vorangegangen Brandalarm an den Panoramaweg in Gstaad (Gemeinde Saanen) aus. Die Feuerwehr stellte damals lediglich eine geringe Rauchentwicklung in den Obergeschossen des Hauses fest. Als einzige Feuerquelle wurde damals das in Betrieb stehende Aussencheminée eruiert. Während dem eingehenden Absuchen der Räumlichkeiten über dem Aussencheminée mit der Wärmebildkamera konnte keine weitere Wärmequelle gefunden werden.
Kurz vor 11.30 Uhr ging bei der Feuerwehr Saanen ein erneuter Brandalarm desselben Objektes ein. Vor Ort wurde im Gebäude ein offenes Feuer festgestellt. Trotz sofortiger Intervention der Feuerwehren von Saanen und einer benachbarten Gemeinde kam es zu einem grossen Schadenfeuer, welches auf mehrere Millionen Franken geschätzt wird. Verletzt wurde niemand.
Die Ermittlungen des Dezernates Brände und Explosionen der Kantonspolizei Bern haben ergeben, dass das Feuer auf einen technischen Störfall von Hausinstallationen im Bereich des Zwischenbodens über dem Aussencheminée zurückzuführen ist. Zudem war am installierten Rauchgasrohr über dem Cheminée eine undichte Verbindungsstelle gefunden worden. Wegen dem erheblichen Zerstörungsgrad kann ein konkreter Zusammenhang zwischen den ausgetretenen heissen Rauchgasen und dem technischen Störfall nicht belegt werden.
Bedingt durch Ort und Dichte der Bausubstanz konnte der ursächliche Brandherd anlässlich des ersten Brandalarms – trotz eingehender Überprüfung des Objekts mittels Wärmebildkamera – nicht eruiert werden.
Daher wird das von der Staatsanwaltschaft Oberland eröffnete Verfahren eingestellt. pkb