Motion
Abschaffung des Cassis-de-Dijon-Prinzips
Eingereichter Text
Das Kapitel 3a über die einseitige Anwendung des so genannten «Cassis-de-Dijon-Prinzips» auf Importe aus der EG und dem EWR wird aus dem Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG) gestrichen. Das «Cassis-de-Dijon-Prinzip» wird damit abgeschafft.
Begründung
1. Das «Cassis-de-Dijon-Prinzip» gefährdet den hohen Standard der Produktesicherheit in der Schweiz. So wird bereits jetzt mit Wasser versetzter Schinken, Rahm mit nur 30 Prozent Fettanteil anstatt, wie in der Schweiz vorgeschrieben, mit 35 Prozent Fett und mit Stärke gestreckter Reibkäse gemäss einseitigem «Cassis-de-Dijon-Prizip» importiert. Dem Konsumenten werden günstigere Preise vorgegaukelt, obschon es sich dabei im Grunde nicht um qualitativ gleichwertige, sondern um minderwertige Produkte handelt.
2. Auch schweizerischen Herstellern ist es möglich, für den schweizerischen Markt bestimmte Produkte nach den Bestimmungen der EU oder von EU/EWR-Mitgliedstaaten herzustellen. Dadurch werden die schweizerischen technischen Vorschriften de facto aufgehoben. Die technischen Vorschriften in der Schweiz entsprechen deshalb automatisch dem Niveau desjenigen EU-Landes mit dem tiefsten gesetzlichen Standart. Bereits jetzt werden beispielsweise minderwertige Sirups mit nur 10 Prozent Fruchtanteil in der Schweiz für den Schweizer Markt nach französischen Vorschriften hergestellt. In der Schweiz ist eigentlich ein Fruchtsaftanteil von 30 Prozent vorgeschrieben.
3. Mit der am 1. Juli 2010 in Kraft getretenen Revision des THG wurde das vom Europäischen Gerichtshof entwickelte «Cassis-de-Dijon-Prinzips» von der Schweiz autonom und einseitig eingeführt. Demnach können Produkte, die in der EU bzw. im EWR rechtmässig in Verkehr sind, auch in der Schweiz ohne vorgängige Kontrollen frei zirkulieren, ohne dass Schweizer Produkten im Export die gleichen Erleichterungen gewährt würden. Wie die blockierten Verhandlungen der Schweiz über ein Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich zeigen, ist die EU nicht gewillt, der Schweiz den vereinfachten Marktzutritt über ein gegenseitiges «Cassis-de-Dijon-Prinzip» zu gewähren. Die Schweizer Exportindustrie wird also bei Beibehaltung des «Cassis-de-Dijon-Prinzips» dauerhaft benachteiligt. Erich von Siebenthal