Teilrevision des Gesetzes über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge

Abstimmungstermin muss verschoben werden

Das Bundesgericht hat noch nicht über zwei Beschwerden der SVP entschieden, die sich gegen die Wiederholung der Volksabstimmung über die Motorfahrzeugsteuern richten.Der auf den 11. März 2012 angesetzte Abstimmungstermin muss deshalb später angesetzt werden. Die Regierung wird über das weitere Vorgehen entscheiden, sobald das Bundesgericht seine Urteile gefällt hat.

Weil das Schweizerische Bundesgericht bisher noch nicht über zwei Beschwerden entschieden hat, die den Verzicht auf die vom Regierungsrat angeordnete Wiederholung der Volksabstimmung zur Teilrevision des Gesetzes über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge mit Volksvorschlag verlangen, kann die Abstimmung nicht wie vorgesehen am Sonntag, 11. März 2012 stattfinden. Die eine Beschwerde war unter anderem von der SVP des Kantons Bern eingereicht worden, die andere von SVP-Grossrat Erich Hess und dem Vizepräsidenten der Jungen SVP, Patrick Freudiger.

Wegen der nach wie vor ausstehenden Entscheide des Bundesgerichts reicht die Zeit für die Vorbereitung der Volksabstimmung am 11. März 2012 nicht mehr aus. Für den Druck der Abstimmungserläuterungen und für den Versand des Abstimmungsmaterials an die Stimmberechtigten braucht es eine Vorlaufzeit von rund zwei Monaten vor dem Abstimmungstermin. Deshalb müsste bereits Mitte Januar 2012 Klarheit über den Ausgang der Verfahren bestehen. Das Bundesgericht hat den Schriftenwechsel noch nicht abgeschlossen.

Mit einem Entscheid kann frühestens im Februar 2012 gerechnet werden. Der Regierungsrat wird über das weitere Vorgehen nach Vorliegen der Urteile beschliessen.

Im Zusammenhang mit der Volksabstimmung über die Motorfahrzeugsteuern sind derzeit nur noch die beiden Beschwerden beim Bundesgericht hängig. Anfang Dezember hatte das Verwaltungsgericht des Kantons Bern ein Revisionsgesuch der SVP des Kantons Bern abgelehnt. Die SVP verlangte vom Verwaltungsgericht, die von ihm angeordnete Nachzählung angesichts der vorzeitig vernichteten Stimmzettel in 29 Gemeinden aufzuheben und das Abstimmungsresultat vom 13. Februar 2011 zu bestätigen.

Das Verwaltungsgericht hatte die Nachzählung im Juni 2011 angeordnet, weil zwei Stimmberechtigte das knappe Abstimmungsresultat bei der Stichfrage mit einer Abstimmungsbeschwerde angefochten hatten. Die Nachzählung sollte am 26. und 27. August 2011 stattfinden. Abklärungen der Staatskanzlei bei der Vorbereitung der Nachzählung ergaben jedoch, dass die dafür benötigten Stimmzettel in 29 Gemeinden bereits vernichtet worden waren. Deshalb ordnete der Regierungsrat am 17. August 2011 eine Wiederholung der Volksabstimmung an.

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Erstellt:
12.01.2012, 12:00 Uhr
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