Verfassungsinitiative «Bern erneuerbar»

Grossratskommission befürwortet die Initiative

Die vorberatende Kommission des bernischen Grossen Rates unterstützt die Initiative «Bern erneuerbar». Sie verzichtet auf einen Gegenvorschlag, verlangt jedoch Erleichterungen für den Einsatz und die Lagerung erneuerbarer Energien mittels zweier Kommissionsmotionen.

Die Kommission hat sich mit knappem Mehr für die Initiative «Bern erneuerbar» ausgesprochen und ausserdem bewusst auf die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags zur Initiative verzichtet. Die Mehrheit der Kommission ist aber überzeugt, dass flankierende Massnahmen auf kantonaler und auf Bundesebene erforderlich sind, damit die Ziele der Initiative erreicht werden können. Die Verfassungsinitiative «Bern erneuerbar» wurde Ende November 2009 eingereicht. Sie hat zum Ziel, mittelfristig den gesamten Strombedarf und den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser im Kanton Bern grundsätzlich durch erneuerbare Energien zu decken. Dafür sollen in der Verfassung verbindliche Termine festgelegt werden. Anstelle eines Gegenvorschlags entschied sich die vorberatende Kommission deshalb für die Einreichung zweier Kommissionsmotionen im Grossen Rat. Mit der ersten Motion verlangt die Kommission vom Regierungsrat Erleichterungen für den Einsatz erneuerbarer Energien. So sollen Bewilligungsverfahren für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien von den Behörden generell prioritär behandelt werden und Anlagen zur Nutzung von Wind- und Wasserenergie grosszügiger als bisher bewilligt werden. Bei allen neuen Gebäuden, die über eine Heizung und/oder Warmwasser verfügen, sollen auf den dafür geeigneten Dach- oder Fassadeflächen Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie erstellt werden. Die Strassenbeleuchtungen soll innert einer Frist von 10 bis 15 Jahren auf LED umgestellt werden. Mit der zweiten Motion lanciert die Kommission eine Standesinitiative. Sie verlangt, dass Anlagen zur Gewinnung und Lagerung erneuerbarer Energien ausserhalb des Baugebietes und im Wald als zonenkonform oder standortgebunden anerkannt werden. Im Visier hat die Kommission insbesondere die Lagerplätze für Holzschnitzel, die unter geltendem Bundesrecht nur sehr restriktiv bewilligt werden können.

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Erstellt:
02.05.2011, 11:19 Uhr
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