Vernehmlassung zur Teilrevision des Kantonalen Landwirtschaftsgesetzes

Nachhaltige Grundlage zurTierseuchenbekämpfung

Das geltende Landwirtschaftsgesetz aus dem Jahr 1997 hat sich grundsätzlich bewährt. Dennoch zeigt sich in einzelnen Bereichen Optimierungsbedarf. Tierseuchen wie die Blauzungenkrankheit, die Sauerbrut bei den Bienen oder die Bovine Virusdiarrhoe (BVD) bei den Rindern haben in den letzten Jahren aufwändige Bekämpfungsmassnahmen nötig gemacht. Die Finanzierung über die Tierseuchenkasse musste übermässig beansprucht werden.Damit auch in Zukunft genügend finanzielle Mittel zur Bekämpfung von Tierseuchen vorhanden sind, soll die Tierseuchenkasse nun auf eine nachhaltige und gesunde finanzielle Basis gestellt werden. Mit der Gesetzesänderung will der Regierungsrat mehr Flexibilität bei den Beiträgen der Tierhalterinnen und Tierhalter und des Kantons erreichen.Damit will er dem Umstand Rechnung tragen, dass das Auftreten oder Ausbleiben von Tierseuchen äusserst dynamisch erfolgt. Mit den neuen Grundlagen wird der Regierungsrat die Finanzierung der nötigen Bekämpfungsmassnahmen rascher und bedarfsgerechter sicherstellen können.

Mit einer Teilrevision des Kantonalen Landwirtschaftsgesetzes soll eine nachhaltige und gesunde finanzielle Basis zur Tierseuchenbekämpfung geschaffen werden. Mehr Flexibilität bei den Beiträgen der Tierhalterinnen und Tierhalter sowie bedarfsgerechte kantonale Beiträge sollen die Tierseuchenkasse sanieren. Der Kampf gegen das Bienensterben und gegen weitere Tierseuchen wird damit verstärkt. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Volkswirtschaftsdirektion ermächtigt, eine Änderung des Kantonalen Landwirtschaftgesetzes zu diesen und zu weiteren Themen bis am 11. März 2011 in die Vernehmlassung zu geben.

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Erstellt:
13.12.2010, 16:33 Uhr
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