Teilrevision des Gesetzes über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge

Regierungsrat ordnet Wiederholung der Volksabstimmung an

Die Volksabstimmung vom 13. Februar 2011 über die Motorfahrzeugsteuern wird wiederholt. Dies hat der Regierungsrat des Kantons Bern entschieden. Die vom Verwaltungsgericht verlangte Nachzählung kann nicht mehr nach den Grundsätzen der Bundesverfassung durchgeführt werden, weil in 30 Gemeinden insgesamt 18’095 Stimmzettel fehlen. Dies haben Abklärungen der Regierungsstatthalter im Auftrag der Staatskanzlei ergeben. Die erneute Volksabstimmung wird am 11. März 2012 stattfinden. Der Regierungsrat hat die Staatskanzlei beauftragt, eine Untersuchung betreffend der Vernichtung der Stimmzettel durchzuführen.

Am 26. und 27. August 2011 sollten die Stimmzettel der kantonalen Volksabstimmung vom 13. Februar 2011 über die Teilrevision des Gesetzes über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge nachgezählt werden. Dies hatte der Regierungsrat des Kantons Bern am 6. Juli 2011 aufgrund eines entsprechenden Urteils des Verwaltungsgerichts angeordnet. Zwei Stimmberechtigte hatten das knappe Abstimmungsresultat mit einer Differenz von 363 Stimmen bei der Stichfrage mit einer Abstimmungsbeschwerde angefochten.Im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten für die Nachzählung wies die Staatskanzlei die Regierungsstatthalter an, bei den Gemeinden zu prüfen, ob die benötigten Stimmzettel noch vorhanden sind. Diese Überprüfung hat ergeben, dass in 30 Gemeinden insgesamt 18’095 Stimmzettel fehlen.

Deshalb kann die vorgesehene Nachzählung in den Gemeinden nicht entsprechend den Grundsätzen der Bundesverfassung durchgeführt werden. Die Bundesverfassung schützt die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe. Gemäss Rechtssprechung des Bundesgerichts soll kein Abstimmungs- oder Wahlergebnis anerkannt werden, das nicht den freien Willen der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zuverlässig und unverfälscht zum Ausdruck bringt. Weil ein Teil der Stimmzettel vernichtet wurde, ist eine korrekte Nachzählung nicht mehr möglich, die das Ergebnis der ersten Zählung legitim ersetzen kann. Um trotzdem im Sinn des Verwaltungsgerichtsurteils zu handeln, hat der Regierungsrat angeordnet, dass die Volksabstimmung über die Teilrevision des Gesetzes über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge mit Volksvorschlag wiederholt wird.

Neue Abstimmung im März 2012

Der Regierungsrat hat eine Wiederholung der Abstimmung auf Sonntag, 11. März 2012 festgelegt, den nächsten ordentlichen Termin für Bundesabstimmungen. Stimmt das Volk der Ecotaxvorlage oder dem Volksvorschlag zu, tritt das neue Recht voraussichtlich auf 1. Januar 2013 in Kraft.

Aus mehreren Gründen kann die Abstimmung über die Motorfahrzeugsteuern nicht mehr in diesem Jahr wiederholt werden. Nach dem heutigen Entscheid des Regierungsrates beginnt eine 30-tägige Beschwerdefrist zu laufen. Dann wird sich möglicherweise das Büro des Grossen Rates, das für das Bereitstellen der Abstimmungsunterlagen zuständig ist, mit der Vorlage befassen. Im Weiteren unterliegt der Versand der Abstimmungsunterlagen gesetzlich vorgeschriebenen Fristen. Nach der Abstimmung gilt es vor der Inkraftsetzung erneut Beschwerdefristen einzuhalten. Die gegenseitigen Abhängigkeiten führen dazu, dass die Abstimmung nicht in den kommenden vier Monaten durchgeführt werden kann. Für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger käme erschwerend hinzu, dass eine Abstimmung im Herbst 2011 in den Zeitraum der Nationalrats- und Ständeratswahlen inklusive eines möglichen zweiten Termins für eine Ständerats-Stichwahl fallen würde.

Vorkommnisse klären

Die Gemeinden dürfen Stimmzettel nach einer Volksabstimmung nicht vernichten. Sie sind rechtlich verpflichtet, diese gesondert verpackt und versiegelt bis nach der Erledigung aller Beschwerden aufzubewahren (Art. 42 Abs. 3 der Verordnung über die politischen Rechte). Nachdem bekannt geworden war, dass Beschwerden gegen das Abstimmungsergebnis vom 13. Februar 2011 eingegangen waren, hatte die Staatskanzlei die Gemeinden via Regierungsstatthalterämter am 4. März 2011 zusätzlich aufgefordert, die Stimmzettel bis nach der rechtskräftigen Erledigung aller Beschwerden sicherzustellen.

Der Regierungsrat hat die Staatskanzlei beauftragt, eine Untersuchung zu den Vorfällen durchzuführen. Die Regierungsstatthalter der acht betroffenen Verwaltungskreise werden in den kommenden Wochen mit den Gemeinden die Abläufe analysieren und der Staatskanzlei Bericht erstatten, warum 30 Gemeinden die Wahlzettel trotz der Verordnungsvorgaben und dem speziellen Hinweis durch die Staatskanzlei nicht aufbewahrt haben. Ziel der vertieften Abklärungen ist es zu vermeiden, dass sich ein solcher Vorfall wiederholt. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass ein rasches, transparentes Verfahren für eine neue Abstimmung und das konsequente Aufarbeiten des Vorgefallenen das Vertrauen von Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern in den Abstimmungsprozess stärken wird.

Fehlende Stimmzettel in den Gemeinden
Gemeinden Stimmzettel
Allmendingen 243
Umpach 140
Riggisberg 914
Evilard-Leubringen 880
Schwadernau 251
Alchenstorf 232
Willadingen 101
Gründlischwand 126
Habkern 256
Lauterbrunnen 805
Ringgenberg 871
Wilderswil 860
Cormoret 171
Courtelary 360
La Heulte 167
Loveresse 107
Perrefitte 166
Rebévelier 25
Saint-Imier 959
Sornetan 56
Souboz 57
Tramelan 1436
Attiswil 553
Langenthal 4873
Niederlinz 325
Rütschelen 237
Thunstetten 1037
Zweisimmen 1134
Müntschemier 458
Oberwil bei Büren 295
30 Gemeinden 18095

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Erstellt:
18.08.2011, 16:08 Uhr
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