SAB lehnt Volksinitiative zum Zweitwohnungsbau ab

Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Bergebiete (SAB) lehnt die Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen» ab. Bund, Kantone und Gemeinden haben bereits griffige Massnahmen zur Regelung des Zweitwohnungsbaus eingeleitet. Die Volksinitiative ist überflüssig und könnte letztlich sogar kontraproduktiv wirken.

Der Vorstand der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) hat an seiner letzten Sitzung die Nein-Parole zur Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen» beschlossen. Diese Volksinitiative gelangt am 11. März 2012 zur Abstimmung und will den Anteil der Zweitwohnungen pro Gemeinde auf maximal 20 Prozent festlegen.

Das eidgenössische Parlament hat über eine Revision des Raumplanungsgesetzes bereits einen indirekten Gegenvorschlag beschlossen, der am 1. Juli 2011 in Kraft getreten ist. Die Kantone und Gemeinden werden darin verpflichtet, bis zum Jahr 2014 Massnahmen zur Lenkung des Zweitwohnungsbaus zu ergreifen. Ansonsten dürfen keine neuen Zweitwohnungen mehr bewilligt werden. Das Anliegen der Volksinitiative zur Regelung des Zweitwohnungsbaus wird damit bereits erfüllt und die Volksinitiative ist eigentlich überflüssig.

Massnahmen sind bereits eingeleitet

Die Kantone und Gemeinden haben bereits Massnahmen zur Regelung des Zweitwohnungsbaus eingeleitet. Bern und Graubünden haben ihre kantonalen Richtpläne revidiert, andere Kantone sind an der Erarbeitung. Zahlreiche Gemeinden haben Massnahmen ergriffen.

Diese Massnahmen umfassen je nach den örtlichen Gegebenheiten die Festlegung von Erstwohnanteilen, die Kontingentierung der Zweitwohnungen, die Schaffung von Hotelzonen, die Einführung einer Lenkungsabgabe oder auch die bessere Bewirtschaftung der bestehenden Zweitwohnungen.

In der Praxis hat sich ein Mix aus verschiedenen Massnahmen als erfolgversprechend erwiesen.

Volksinitiative kann kontraproduktiv wirken

Die Volksinitiative hingegen setzt als einziges Mittel auf eine starre Kontingentierung. In Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent dürften keine neuen Zweitwohnungen erstellt werden. In allen anderen Gemeinden könnten jedoch weiter Zweitwohnungen erstellt werden.

Die Volksinitiative könnte so in letzter Konsequenz zu einer weiteren Zersiedelung statt zu einer stärkeren Konzentration der Siedlungstätigkeit und der touristischen Aktivitäten führen und würde damit ihr Ziel verfehlen. Zudem müssten bei einer Annahme der Initiative die Kantone und Gemeinden ihre bisher ergriffenen Massnahmen in Frage stellen und vermutlich rückgängig machen.

Wirtschaftliche Bedeutung der Zweitwohnungen

Die Volksinitiative verkennt die Bedeutung der touristisch genutzten Zweitwohnungen für die Entwicklung der ländlichen Räume. Der Tourismus ist für viele Berggemeinden oft das wichtigste wirtschaftliche Standbein. Gemäss den letzten verfügbaren Zahlen (die Parahotelleriestatistik wurde im Jahr 2003 abgeschafft), werden gesamtschweizerisch rund ein Drittel aller Logiernächte in Ferienwohnungen generiert. Die touristisch genutzten Zweitwohnungen tragen damit direkt zur Schaffung und zum Erhalt von Arbeitsplätzen in ländlichen Gebieten bei. Alleine der Kanton Graubünden generiert jährlich fast eine Milliarde Franken oder gegen zehn Prozent seines Bruttoinlandproduktes (BIP) durch Zweitwohnungen. Im Kanton Wallis sind es gar 1,5 Milliarden Franken oder 12,6 Prozent. Zweitwohnungen sind ein wichtiges Standbein des Schweizer Tourismus. Wird diese Angebotsform in der Schweiz zu stark eingeschränkt, weichen die Gäste auf vergleichbare Angebote im Ausland aus. Bei einer Annahme der Volksinitiative würden somit wichtige Arbeitsplätze im Berggebiet vernichtet und die Bevölkerung zur Abwanderung gezwungen. PR

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Erstellt:
12.01.2012, 00:00 Uhr
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