Interpellation Andreas Blank (Aarberg, SVP)

Verschwundene Stimmzettel: Wann wusste der Kanton Bern davon?

Am 6. Juli 2011 ordnete der Regierungsrat im Zusammenhang mit dem knappen Ausgang der Abstimmung über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge gestützt auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts die Nachzählung an. Die Regierung behauptet, zu diesem Zeitpunkt nichts davon gewusst zu haben, dass Stimmzettel fehlen. Am 20. Juli 2011 wies die Staatskanzlei die Regierungsstatthalterämter an, abzuklären, ob es Gemeinden gebe, die die Stimmzettel nicht mehr haben. Am Schluss mussten 30 Gemeinden mitteilen, dass die Stimmzettel fehlen.In einem Bericht der Jungfrau-Zeitung vom 9. November 2011 lässt sich der Gemeindeschreiber von Ringgenberg zitieren, dass die Stimmzettel seiner Gemeinde irrtümlicherweise am 25. Mai 2011 der Altpapiersammlung übergeben wurden, dass er dies «einige Tage später» festgestellt und dann «unverzüglich» dem Kanton gemeldet habe. Wenn dies zutrifft, wäre die Meldung an den Kanton deutlich vor dem 6. Juli 2011 erfolgt.Es besteht Erklärungsbedarf: 1. Der Regierungsrat wird deshalb ersucht, bezüglich jeder der 30 Gemeinden, die die Stimmzettel nicht mehr hatten, anzugeben, wann diese den Kanton das erste Mal darüber orientierten, dass die Stimmzettel fehlen. Es sind der genaue Tag und die genaue Behörde des Kantons, an die die Meldung ging, anzugeben.2. Warum prüfte der Regierungsrat nicht schon im Vorfeld des Nachzählungsentscheids, ob noch alle Gemeinden die Stimmzettel haben?

Antwort des Regierungsrates

1. Ausgangslage Am 13. Februar 2011 fand die Volksabstimmung über die Teilrevision des Gesetzes über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge statt. Der Vorlage des Grossen Rates stand ein Volksvorschlag gegenüber. Die Stimmberechtigten stimmten beiden Vorlagen zu. Bei der Stichfrage obsiegte der Volksvorschlag mit einem knappen Mehr von 363 Stimmen. Der Regierungsrat erklärte das Ergebnis als gültig zustande gekommen. Der Beschluss wurde im Amtsblatt vom 2. März 2011 eröffnet. Gegen das knappe Abstimmungsergebnis gingen zwei Beschwerden beim kantonalen Verwaltungsgericht ein. Diese Beschwerden verlangten eine Nachzählung. Die Staatskanzlei informierte die Regierungsstatthalter zuhanden der Gemeinden am 4. März 2011 über die eingegangenen Beschwerden. In diesem Schreiben wurden die Gemeinden gebeten, die Ausweiskarten und die Stimmzettel gestützt auf Artikel 42 Absatz 3 der Verordnung über die politischen Rechte gesondert verpackt und versiegelt bis nach der rechtskräftigen Erledigung der Beschwerden an einem sicheren Ort aufzubewahren. Mit Urteil vom 22. Juni 2011 hiess das Verwaltungsgericht des Kantons Bern die beiden Beschwerden gut und ordnete eine Nachzählung an. Die Staatskanzlei informierte die Regierungsstatthalter zuhanden der Gemeinden am 28. Juni 2011 über das Urteil und erinnerte daran, dass die Unterlagen aufzubewahren seien. Am 23. Juni 2011 teilte der Gemeindeschreiber von Ringgenberg den Fachdiensten der Staatskanzlei mit, dass er nicht mehr über das versiegelte Couvert mit den Zetteln verfüge; es seien nur noch das Formular 61 (Auszählliste-Zusammenzug) und die Schachtel mit den Ausweiskarten vorhanden. Dieser Einzelfall einer kleinen Gemeinde konnte nach Auffassung der Staatskanzlei keinen Grund für den Nicht-Vollzug des Verwaltungsgerichtsurteils darstellen. Hier ist festzuhalten, dass für das weitere Vorgehen mehrere Lösungsmöglichkeiten geprüft wurden. Noch anfangs August 2011 wurde im Rahmen verwaltungsinterner Abklärungen auch eine Variante erwogen, die darin bestanden hätte, die Nachzählung in denjenigen Gemeinden durchzuführen, die über die Stimmzettel verfügen, und in den andern Gemeinden die Abstimmung zu wiederholen. Die Staatskanzlei bereitete Ende Juni 2011 den Entwurf für den Regierungsratsbeschluss zur Nachzählung vor. Dieser Beschlussesentwurf wurde am 1. Juli 2011 traktandiert und an die Regierungsmitglieder versandt. Der Regierungsrat ordnete mit Beschluss vom 6. Juli 2011 die Nachzählung an. Diese Nachzählung wurde auf den 26./27. August 2011 angesetzt. 2. Beantwortung der Fragen des Interpellanten
2.1 Meldungen über vernichtete Stimmzettel
Nach dem Versand des Regierungsratsbeschlusses vom 6. Juli 2011 betreffend die Nachzählung kam es gemäss der nachfolgenden Darstellung zu verschiedenen Mitteilungen an die Staatskanzlei, wonach einzelne Gemeinden nicht mehr über die Stimmzettel verfügten. Deshalb wollte sich die Staatskanzlei eine Gesamtübersicht verschaffen. Mit Schreiben vom 20. Juli 2011 beauftragte die Staatskanzlei die Regierungsstatthalter, ihr bis am 4. August 2011 Bericht zu erstatten, ob in ihren Verwaltungskreisen Gemeinden nicht mehr im Besitz der Stimmzettel seien. Über Meldungen gibt die nachfolgende Darstellung Auskunft: 23. Juni 2011: Mitteilung der Gemeinde Ringgenberg an die Staatskanzlei per Mail.
Nach dem 28. Juni 2011 (Datum unbestimmt): Mitteilung der Gemeinde Habkern an das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli.
1. Juli 2011: Telefonische Mitteilung der Gemeinde Langenthal an das Regierungsstatthalteramt Oberaargau.
1. (ev. 4.) Juli 2011: Telefonische Rückfrage des Regierungsstatthalteramts Oberaargau beim Leiter Wahlen und Abstimmungen, wie vorzugehen sei, wenn bei einzelnen Gemeinden die Stimmzettel nicht mehr vorhanden seien. Namen von Gemeinden wurden nicht genannt. Die Führungsebene wurde nicht mit der Angelegenheit befasst. Es wurden weitere Abklärungen durch den Leiter Wahlen und Abstimmungen in Aussicht gestellt.
6. Juli 2011: Mitteilung der Gemeinde Riggisberg an die Staatskanzlei per Mail.
14. Juli 2011: Mitteilung der Gemeinde Limpach an die Staatskanzlei per Mail.
25. Juli 2011: Mitteilung des Regierungsstatthalteramts Obersimmental-Saanen per Mail an die Staatskanzlei (betreffend Gemeinde Zweisimmen).
29. Juli 2011: Mitteilung des Regierungsstatthalteramts Emmental an die Staatskanzlei per Mail (betreffend die Gemeinden Willadingen und Alchenstorf).
2. August 2011: Mitteilung des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland an die Staatskanzlei per Mail (betreffend die Gemeinden Riggisberg, Allmendingen, Limpach ).
2. August 2011: Mitteilung des Regierungsstatthalteramts Oberaargau an die Staatskanzlei per Mail (betreffend die Gemeinden Attiswil, Langenthal, Niederönz, Rütschelen).
3. August 2011: Mitteilung des Regierungsstatthalteramts Biel-Bienne an die Staatskanzlei per Mail (betreffend die Gemeinden Schwadernau und Leubringen).
4. August 2011: Mitteilung des Regierungsstatthalteramts Seeland an die Staatskanzlei per Mail (betreffend die Gemeinden Müntschemier und Oberwil b. Büren).
4. August 2011: Mitteilung des Regierungsstatthalteramts Interlaken-Oberhasli an die Staatskanzlei per Mail (betreffend die Gemeinden Gündlischwand, Habkern, Lauterbrunnen, Ringgenberg und Wilderswil).
9. August 2011: Mitteilung des Regierungsstatthalteramts Oberaargau an die Staatskanzlei per Mail (Nachmeldung betreffend Gemeinde Thunstetten )
10. August 2011: Mitteilung des Regierungsstatthalteramts Berner Jura an die Staatskanzlei per Mail (betreffend die Gemeinden Cormoret, Courtelary, La Heutte, Loveresse, Perrefitte, Rebévelier, Saint-Imier, Sornetan, Souboz, Tramelan).
2. September 2011: Telefonische Mitteilung des Gemeindeschreibers von Oberwil b. Büren an die Staatskanzlei, dass die Stimmzettel wieder gefunden wurden. 2.2 Überprüfung des Vorhandenseins der Stimmzettel vor dem Nachzählentscheid? Der Interpellant stellt die Frage, weshalb der Regierungsrat nicht schon vor dem Entscheid über die Nachzählung überprüft habe, ob die Stimmzettel noch in allen Gemeinden vorhanden seien. Dazu bestand für den Regierungsrat keine Veranlassung. Nach der Verordnung über die politischen Rechte bestand für die Gemeinden die Pflicht, die Stimmzettel aufzubewahren. Überdies hatte die Staatskanzlei die Regierungsstatthalterämter zuhanden der Gemeinden bereits am 4. März 2011 darauf hingewiesen, dass die Stimmzettel der Volksabstimmung vom 13. Februar 2011 bis zum Entscheid über die Erledigung von Beschwerden aufzubewahren seien. Der Regierungsrat wurde an der ersten Sitzung nach der Sommerpause, am 17. August 2011, erstmals mit der Frage der nicht mehr vorhandenen Stimmzettel in einzelnen Gemeinden befasst. Es stand nicht von vornherein fest, dass die Nachzählung nicht mehr durchgeführt werden kann, wenn die Stimmzettel in einer einzigen oder in wenigen Gemeinden nicht mehr vorhanden sind. Noch anfangs August 2011 wurden verschiedene Varianten geprüft. Es wurde geprüft, ob beim Verwaltungsgericht ein Revisionsgesuch betreffend das Urteil vom 22. Juni 2011 gestellt werden soll. Geprüft wurde auch, ob die Nachzählung in denjenigen Gemeinden hätte durchgeführt werden können, die noch über die Stimmzettel verfügten, und ob nur in den andern Gemeinden eine Wiederholung der Abstimmung hätte angeordnet werden können. Nach der Prüfung aller Handlungsmöglichkeiten kam der Regierungsrat zum Schluss, dass die Gesamtheit der Stimmberechtigten ein Staatsorgan ist, das sich nicht aufteilen lässt. Die Willensäusserung in Volksabstimmungen steht der gesamten Stimmbürgerschaft zu. Alle Stimmberechtigten müssen gleichzeitig und unter den gleichen Voraussetzungen zu einer Sache äussern können. Eine Wiederholung der Abstimmung bloss in einzelnen Gemeinden wäre mit diesen Grundsätzen nicht zu vereinbaren. Deshalb kam der Regierungsrat zum Schluss, dass gestützt auf Artikel 34 der Bundesverfassung eine Wiederholung der Volksabstimmung im ganzen Kanton unausweichlich ist.

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15.12.2011, 00:00 Uhr
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