Solarenergie – jetzt erst recht

Von Thomas Wacker

Das gescheiterte Rahmenabkommen mit der EU zeigt, dass die Verhandlung zum künftigen Stromabkommen günstigstenfalls erschwert, wenn nicht sogar verunmöglicht werden. Dies wird für die Versorgungssicherheit unseres Landes eine Herausforderung werden. Zusätzlich werden die ländlichen Gebiete mit der Abstimmung vom 13. Juni als «Nein-Sager» dargestellt (siehe «Der Bund» vom 19. Juni). Das ist bedauerlich, dass wir in der Stadt so wahrgenommen werden, dies ist aus meiner Sicht zu einseitig.

Fakt ist, dass der Nationalrat die Förderlücke für erneuerbare Energien ab 2022 schliessen möchte und dies sollte uns zum Ansporn dienen! Zeigen wir doch den Einwohnerinnen und Einwohnern im Unterland, dass wir auch Taten folgen lassen und einen gesamtschweizerischen Beitrag zur Energieunabhängigkeit leisten können.

Wie im Interview in der Simmentalzeitung vom 3. Juni 2021 «Solarstromproduktion auf dem Weissenburgberg – ein Zwischenbericht» dargestellt, sind die Kosten für eine Solaranlage seit 2013 um 75% gesunken. Eine 6KW-Anlage kostet «nur» 3750 Franken (hinzukommen noch die Installation und der Wechselrichter). Eine Anlage dieser Grösse beansprucht lediglich ca. 30m² Dachfläche. Werden neue Ziegel verlegt, wird mit ca. 40 Franken pro m² Material und 35 Franken Verlegekosten gerechnet. Dies würde man natürlich einsparen und ein Ziegeldach verdient auch kein Geld, im Gegensatz zur Solaranlage.

Eine Warmwasseranlage (solarthermische Anlage) braucht noch weniger Platz (ca. 10m² Dachfläche für einen Vier-Personenhaushalt) und spart Energiekosten für die Bereitstellung von Warmwasser.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger: Diskutieren und beschliessen Sie doch die folgenden Vorschläge in Ihren Gemeinden, machen Sie entsprechende Vorschläge an unsere gewählten Rätinnen und Räte zur Anpassung der Baureglemente und bringen diese in den Gemeindeversammlungen zur Abstimmung:
Bei Neubau Wohngebäude: Obligatorium einer solarstrom- und solarthermischen Anlage.

Bei Neubau Wirtschaftsgebäude: Obligatorium einer Solarstromanlage.

Bei Dachsanierung Wohngebäude: Obligatorium einer Solarstrom- oder solarthermischen Anlage.

Bei Besitzerwechsel Wohnhaus: Errichtung einer Solarstrom- oder solarthermischen Anlage nach spätestens z. B. fünf Jahren.

Für die restlichen Wohngebäude: Errichtung einer Solarstromanlage bis 2030 (Laufzeit Nationalratsbeschluss), sofern Wohnhaus gemäss Solarkataster als mindestens gut eingestuft wurde.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um hier vorwärts zu machen. Für mehr Energieunabhängigkeit, für mehr Verständigung zwischen Stadt und Land und für unsere nachfolgenden Generationen.

Sofern Sie Fragen zum Betrieb einer privaten Solarstromanlage haben, stehe ich gern zur Verfügung. Bei einem konkreten Planungswunsch wenden Sie sich bitte an Ihren Elektroinstallateur. , Weissenburg

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Erstellt:
01.07.2021, 00:00 Uhr
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