Wann ist ein Entscheid ein Entscheid?

Ja, ich bin für die Senkung der Mfz-Steuer. Aber selbst wenn ich dagegen wäre, an meiner ablehnenden bis geschockten Haltung zur AbstimmungsWiederholung würde dies nichts ändern. Ein Volksentscheid ist ein Volksentscheid, egal wie gross bzw. wie klein die Stimmendifferenz ist. Das war immer so und muss immer so bleiben. Einzige Ausnahme für eine Nachzählung oder eine Wiederholung sollte sein, wenn begründeter Verdacht besteht, dass bei der Abstimmung oder beim Zählen etwas nicht korrekt verlaufen ist. Beides ist bei der Mfz-Steuer-Abstimmung nicht der Fall. Einziges Argument für die Nachzählung – und folglich auch für die Wiederholung – ist die geringe Stimmendifferenz.

Als Gemeindeverwalter einer bernischen Gemeinden frage ich mich schon, wie das in Zukunft mit Volksentscheiden gehen soll. Dabei denke ich nicht nur an Urnengänge, sondern auch an Gemeindeversammlungen. Man stelle sich vor, die Versammlung stimmt mit 94 zu 93 einem Geschäft zu. Lässt man dann nochmals auszählen? Kann man leider nicht, da die «Stimmzettel» bzw. Hände wohl nicht mehr oben sind. Das heisst, alle dürfen nochmals bei Ja oder Nein die Hände hoch strecken, was faktisch einer neuen Abstimmung gleich kommt. Denn es wäre ja möglich oder gar wahrscheinlich, dass sich einige, welche sich zuvor der Stimme enthalten haben, angesichts des knappen Resultates doch noch zu einem Ja oder Nein entschliessen. Folglich wäre das zweite Ergebnis anders als das erste. Welches von beiden ist nun demokratisch korrekter? Und was machen wir, wenn das Ergebnis beim zweiten Zählen plötzlich umgekehrt 93 zu 94 ist? Stimmen und zählen wir einfach weiter, bis die ersten Mitbürger entnervt nach Hause gehen und die Differenz irgendwann 5 oder 10 Stimmen ergibt? Oder sagen wir einfach, im Zweifelsfalle gilt das Ergebnis der dritten oder vierten Abstimmung? Vielleicht verschieben wir ja die Abstimmung besser um ein halbes Jahr, da bis dann einige Stimmbürger weggezogen, verstorben, neu stimmberechtigt oder zugezogen sind, was zu einem anderen bzw. deutlicheren Ergebnis führen könnte. Oder machen wir in Zukunft bei Versammlungen etwa Fotos und Videoaufnahmen zur nachträglichen Auswertung? So könnten unsere Gerichte die hochgestreckten Hände bei Bedarf nachzählen. Oder wir zählen gar nicht mehr an der Versammlung selber, sondern werten am Folgetag mit einem vereidigten Ausschuss die Bildaufnahmen aus. Es ist wohl unschwer zu erkennen, dass in diesem Fall und auch bei Urnenabstimmungen wie der Mfz-Steuer nur eine Variante tauglich ist – nämlich die demokratische Anerkennung des ersten Ergebnisses, auch wenn dieses noch so knapp ausfällt und einem dieses persönlich nicht gefällt. Vorbehalten bleibt natürlich immer, dass keine Verfahrensfehler begannen werden und kein begründeter Verdacht besteht, dass falsch gezählt wurde. Dies wäre die richtige Praxis und würde dem wahren Willen der Stimmbürger und unserem Demokratieverständnis gerecht. Aber eben, heute ist es wohl nicht mehr möglich, einen Volksentscheid einfach als solchen zu akzeptieren. Ob dies unserer geschätzten und einzigartigen direkten Demokratie förderlich ist, wage ich zu bezweifeln. Ach ja, das Ergebnis im März 2012 wird deutlich werden, da habe ich keine Zweifel!

B. Schneider, Gemeindeverwalter, Wimmis

Zum Artikel

Erstellt:
25.08.2011, 00:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 36sec
Kommentare