Beschlussfassung mit fakultativem Referendum

Der Gemeinderat Zweisimmen hat an der Sitzung vom 1. April 2014 folgenden Kreditbeschluss gefasst, welcher dem fakultativen Referendum unterliegt:

Weggenossenschaft Zweisimmen-Heimersberg–Neuenberg; Gemeindebeitrag an Strassensanierung; Kredit 135 000 Franken (etappiert auf die Investitionsrechnungen 2014 bis 2016)

Auszug aus der Gemeindeverfassung Zweisimmen:

Art. 32 Mindestens 50 Stimmberechtigte können innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des entsprechenden Beschlusses verlangen, dass

ein Beschluss des Gemeinderates für einmalige Ausgaben über 100 000 Franken der Versammlung unterbreitet wird,

Art. 34 Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat der nächsten Versammlung die Vorlage zum Entscheid.

Einreichungsstelle: Gemeinderat Zweisimmen, Lenkstrasse 5, 3770 Zweisimmen.

Aktenauflage: Gemeindeverwaltung, Bauverwaltung.

Auflagefrist: 30 Tage, vom 10. April bis 12. Mai 2014.

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Erstellt:
04.04.2014, 13:56 Uhr
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