Überbauungsordnung «Märithalle» Änderung Überbauungsordnung «Coop-Areal»

Öffentliche Mitwirkungsauflage / Einladung

Der Gemeinderat Zweisimmen bringt gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung «Märithalle» und die Änderung der Überbauungsordnung «Coop-Areal» zur öffentlichen Mitwirkung.

Die Unterlagen (Erläuterungsbericht, Überbauungsplan, Überbauungsvorschriften) liegen vom 1.–30. Mai 2014 in der Bauverwaltung Zweisimmen, Lenkstrasse 5, öffentlich auf.

Eine öffentliche Orientierung findet statt am: Mittwoch, 14. Mai 2014, 20 Uhr, im Gemeindesaal Zweisimmen

Im Rahmen der Mitwirkung können Einwendungen erhoben und Anregungen unterbreitet werden. Die Eingaben sind schriftlich bis am 2. Juni 2014 an die Gemeindeverwaltung, Lenkstrasse 5, Zweisimmen, zuhanden des Gemeinderates, zu richten.

Es ist zu beachten, dass im Mitwirkungsverfahren keine Einsprache erfolgen kann.

Das Einspracheverfahren wird später im Rahmen der öffentlichen Auflage durchgeführt.

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Erstellt:
26.04.2014, 10:12 Uhr
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