Liebe Leserinnen und Leser, ich rufe Sie dazu auf, der Durchsetzungsinitiative bei der kommenden Abstimmung keine Chance zu geben. Sie möchte, dass bei uns niedergelassene Ausländer im Wiederholungsfalle eines Gesetzesbruches an ihre Heimatstaaten ausgeliefert werden. Eine derartig unterschiedliche Behandlung eines Gesetzesbrechers auf Grund seiner Herkunft steht klar gegen altes Grundrecht. Schon im mosaischen Recht wird festgehalten, «…es gelte gleiches Gesetz und gleiches Recht für euch und den Fremden» (4. Mose 15). Ja, mehr noch, wir sind dazu angehalten, «…den Fremden nicht zu bedrängen noch zu bedrücken» (2. Mose 22).mehr...