Leserbriefe

02.01.1980

Änderung des Raumplanungsgesetzes schützt Kulturland in keiner Weise!

Boden, in oder auf dem wertvolle Nahrungsmittel wachsen oder der sonst landwirtschaftlich genutzt wird, ist ein unbezahlbares Gut, dem stets grosse Beachtung und Respekt zu schenken ist! Die zur Abstimmung gelangende Gesetzesvorlage hilft uns leider dieses Gut nicht schützen. Die Folge einer Annahme wäre ein neuer überaus grossen Büroapparat, der sich mit schwierigen Auszonungen und juristischen Händeln auf Steuerzahlers Franken auseinander setzen müsste, ohne dabei einen Quadratmeter Kulturland schützen zu können. Weiter werden Mehrwertabschöpfungen vorgeschrieben, was lediglich jeden Quadratmeter künstlich verteuern würde. Im Abstimmungsbüchlein steht auch, dass Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks dazu verpflichtet werden können, ihr Bauland innert angemessener Frist zu überbauen. Ist das Kulturlandschutz? Diese Gesetzesvorlage ist wieder einmal eine Übung, um die Macht zum Bund zu verschieben, um sozialistische, diktatorische Hintergründe durchzusetzen. Abstimmungen aus der Vergangenheit, wie Zweitwohnungsinitiative und Pauschalbesteuerung lassen grüssen. Wieso sich die landwirtschaftlichen Organisationen, samt ihren politischen Vertretern, wieder einmal von einer solchen unsinnigen Gesetzesrevision begeistern lassen, stimmt mich nachdenklich. Aber auch hier grüsst uns das letzthin angenommene Tierseuchengesetz, denn es wird uns alle negativ treffen.mehr...

Leserbriefe

02.01.1980

Die Gegner haben schon vor dem richtigen Titel Angst

Die Abzockerinitiative wird von den Gegnern nur Minder-Initiative genannt. Tatsache ist: Die Abstimmung der Abzocker-Initiative wurde vom Bundesparlament mit allen nur erdenklichen Tricks mehr als fünf Jahre hinausgezögert. Genau die gleichen Kreise, welche bis anhin jegliche Abzockerei verteidigt haben, investieren nun schamlos Unsummen, um diese Initiative zu bodigen. Es sind dies die Economie Suisse mit ein paar Millionären aus verschiedenen politischen Parteien, welche mindestens 10 Millionen Franken in den Abstimmungskampf buttern.mehr...

Leserbriefe

02.01.1980

NEIN zur schädlichen Teilrevision des Raumplanungsgesetzes

Leider ist die Abstimmung zur Teilrevision des Raumplanungsgesetzes eine weitere Zentralisierungsübung und die Verlierer werden am Schluss einmal mehr Familien, Mittelstand, Gewerbe und der ländliche Raum sein. Die Vorlage wird jetzt so wunderschön unter dem Titel Landschaftsschutz präsentiert und die Bürgerinnen und Bürger fragen sich natürlich, wie kann man gegen solche Massnahmen sein. Tatsache ist, dass wir im ländlichen Raum kaum mehr Entwicklungsmöglichkeiten haben werden, weil die Revision verlangt, verdichtetes Bauen in der Umgebung von ÖV und Autobahn (Art.8a RPG) Für unproduktive Flächen im Berggebiet muss weiterhin die Möglichkeit bestehen, Einzonungen vorzunehmen, ohne vom Bund bevormundet zu werden.mehr...

Unabhängige Partei Lenk

02.01.1980

Kantonale Abstimmung «Bernerneuerbar»

Am 3. März 2013 werden wir über die Initiative Bern erneuerbar und den Gegenvorschlag des Grossen Rates abstimmen. Es ist erstaunlich, mit welchen Horrorszenarien gegen beide Vorlagen argumentiert wird. Dass die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien und die Reduktion des Energieverbrauchs durch Steigerung der Effizienz und durch Sparen anzustreben ist, kann von verantwortungsvollen Bürgerinnen und Bürgern wohl kaum in Frage gestellt werden. Im Gegensatz zur Initiative ist der Gegenvorschlag des Grossen Rates so formuliert, dass auf Verfassungsstufe ein Grundsatz festgeschrieben wird, der innerhalb von 30(!) Jahren erreicht werden soll. Das ist vorausschauende Politik! Damit wird in keiner Weise der viel beklagte unmittelbar bevorstehende Sanierungszwang ausgeübt; hingegen werden damit Kanton und Gemeinden verpflichtet, Massnahmen zu ergreifen (z.B. Fernwärmenetze, Solaranlagen etc.), die auf diesen Grundsatz ausgerichtet sind. Das heisst, der Strombedarf, sowie der Energiebedarf für Heizung und Warmwasser von Gebäuden soll grundsätzlich durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Dies anzustreben sind wir unseren Nachfolgegenerationen verpflichtet.mehr...

Leserbriefe

02.01.1980

Gegen weitere Bevormundung und Milliardenausgaben

Bernerinnen und Berner sollen verpflichtet werden, nur noch Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu beziehen und dafür hohe Kosten in Kauf zu nehmen. Die freie Wahl der Konsumenten wird beschnitten. Das kann nicht sein!mehr...

Leserbriefe

02.01.1980

Fairness zum zweiten?

Das Zelt ist vorbei, die Trucks kommen herbei. Auch wenn es Sonntag ist, das Fahrverbot nicht die Trucks betrifft. Sie fahren vor, parkieren auf den Trottoir. Jetzt wird’s eng an der Lengg!mehr...

Leserbriefe

02.01.1980

Nachtruhestörung

Replik auf Leserbrief Dr. Andrea Lindinger vom 7.2.13. Vielen Dank für Ihre dezidierten Voten zu den regelmässigen nächtlichen Ruhestörungen an der Lenk. Sie haben uns aus dem Herzen geschrieben! Würden wir uns nach Mitternacht mit einem Multipack Bier auf dem Kronenplatz niederlassen und lauthals sämtliche Strophen der «Venus von Bümpliz» in die Nacht hinaus brüllen, käme wohl spätestens bei der vierten Strophe die Polizei. Sie würde uns ohne langes Federlesen wegen Nachtruhestörung verklagen und die Beurteilung dem Richter überlassen, ob das Ganze Musikgenuss, Lebensfreude oder ganz einfach Lärm gewesen sei. Unsere mitternächtliche Fiesta wäre jedenfalls zu Ende, bevor sie richtig begonnen hätte. Und grosse Lust auf eine Neuauflage würden wir angesichts der ins Haus stehenden Busse wohl kaum verspüren. Nicht so bei den Lärmteppichen, mit denen das Tipi-Zelt regelmässig und oft bis in die frühen Morgenstunden die Lenk und Umgebung überzieht. Auch hier geht es nicht um die Bewertung und Interpretation von Musikgeschmack und Partystimmung, sondern um den gesunden Menschenverstand. Der sagt uns schlicht und einfach, dass wummernde Bässe, krachende Gitarrenriffs und vielstimmige «Begleitgesänge» aus einem nicht schallisolierten Zelt mitten im Dorf dem weitaus grössten Teil der Bewohner zwangsläufig Ruhe und Schlaf raubt. Punktum. Zu einem ähnlich zwangsläufigen Schluss kommt wohl ein Richter, der zu beurteilen hat, ob die Lärmimmissionen einen Grossteil der Bevölkerung über Gebühr strapaziert oder nicht. Der gesunde Menschenverstand sagt uns auch, dass das Wohlbefinden der Bewohner und der für den Ferienort Lenk nicht ganz unwichtigen Gäste sowohl für die Behörden wie für die Tourismusverantwortlichen einen hohen Stellenwert haben muss. Entsprechend gespannt sind wir darauf, ob und wie sie auf diese wohl nicht nur schweizweit einmalige kollektive Lärmbelästigung reagieren werden. Vielleicht schafft auch die Stellungnahme Klarheit, um die Herr oder Frau Lindinger den Gemeinderat gemäss dem erwähnten Leserbrief gebeten hat.Viviane und Thomas Toblermehr...