Steinbruch Port Wimmis

Felsabbau soll für weitere 25 Jahre sichergestellt werden

Der Abbau von Steinblöcken im Steinbruch Port am Eingang zum Simmental ist mit einer Überbauungsordnung geregelt. Da die Nachfrage nach Steinblöcken insbesondere nach den Unwettern stark gestiegen ist und das Abbauvolumen für die kommenden Jahre gesichert werden soll, ist eine Überarbeitung dieser Planung notwendig.

Felsabbau soll für weitere 25 Jahre sichergestellt werden

Die Betreiberfirma Walo Bertschinger AG hat daher zusammen mit der Einwohnergemeinde Wimmis eine neue Überbauungsordnung erstellt, welche den zukünftigen Abbau und die Rekultivierung regelt. Das Abbauvolumen wird auf 750 000 m³ vergrössert. Darin sind auch 110 000 m³ aus der heute bereits bewilligten Abbaumenge enthalten.

Anschliessende Rekultivierung

Das reicht schätzungsweise für die kommenden 25 bis 30 Jahre aus.Nach dem vollständigen Abbau ist eine Auffüllung mit rund 410 000 m³ unverschmutztem Aushub-, Abraum und Ausbruchmaterial vorgesehen. Da der Platz für solches Material im Berner Oberland sehr begehrt ist, kann so einem weiteren Bedürfnis entsprochen werden. Nach der Auffüllung wird das Gelände rekultiviert und der Natur zurückgegeben.

Die Eingaben sind geklärt; Einsprachen sind nicht erfolgt

Weil es sich bei diesem Abbauvolumen um einen grösseren Eingriff in die Landschaft handelt, musste zusätzlich ein Umweltverträglichkeitsbericht erstellt werden. Der Bericht der IC Infraconsult kommt zum Schluss, dass die geplanten Massnahmen umweltverträglich sind. Es sind allerdings diverse Auflagen zu beachten, insbesondere bei der Rekultivierung. Mit der Überbauungsordnung wird gleichzeitig die Baubewilligung für die Abbauarbeiten erteilt. Es sind somit später keine Gesuche mehr nötig.

Die Planungsunterlagen wurden in einer ersten Phase zur öffentlichen Mitwirkung aufgelegt.

Sämtlichen Eingaben konnten in Verhandlungen vollständig und einvernehmlich geklärt werden. Nach der Vorprüfung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung erfolgte die öffentliche Auflage.

Es sind keine Einsprachen eingegangen. Der Gemeinderat von Wimmis beantragt an der kommenden Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2012 die Genehmigung der Überbauungsordnung. Anschliessend muss die Überbauungsordnung durch den Kanton genehmigt werden, bevor die Planung rechtskräftig wird.

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Erstellt:
23.11.2011, 08:29 Uhr
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