Motion im Grossen Rat

Erleichterung der Nutzung sofort verfügbarer erneuerbarer Energien

Hans Rösti (SVP), Thomas Knutti (SVP), Christine Häsler (Grüne), Emil von Allmen (SP), Luc Mentha (SP).

Holz ist ein erneuerbarer klimaneutraler Rohstoff. Es leistet einen echten Beitrag zur Substitution von klimaschädlichen Energieträgern und zur Substitution von Atom-/Kernenergie.

Die Waldbesitzer im Kanton Bern sind bereit, einen nachhaltigen Beitrag zur erneuerbaren Energieversorgung im Kanton Bern zu leisten. Damit Holzenergie wirtschaftlich und mit höchstem Heizwert der energetischen Verwendung zugeführt werden kann, muss es fachgerecht und wirtschaftlich gelagert werden können. Holz wächst im Wald. Es ist naheliegend, diesen Rohstoff auch im Wald zwischenzulagern, bis er der Verbrennung zugeführt wird. Holz, das aufgrund von rechtlichen oder administrativen Rahmenbedingungen im Wald liegen bleibt und verfault, setzt die gebundene Energie im Vermoderungsprozess, ohne Nutzen für die Bevölkerung, wieder frei. Energie, die dem Menschen risikolos zugänglich gemacht werden könnte.

Holz, das im Voralpen- und Alpengebiet genutzt wird, verursacht Kosten. Je höher der Kostendruck, desto grösser wird auch der Druck auf eine rationelle und damit maschinelle Holzernte. Holz erreicht aufgrund des Holzpreises tiefe Deckungsbeiträge. Der Nutzen für die Öffentlichkeit liegt um vieles höher, als der Holzpreis selber. Die Holznutzung im Voralpen- und Alpengebiet trägt zu gepflegten Wäldern bei. Eine Studie des BAFU belegt, dass auch die Biodiversität im bewirtschafteten Wald höher ist als im nicht bewirtschafteten Wald. Holz trägt also seine Kosten vollumfänglich über den Holzpreis und finanziert indirekt zusätzlich öffentliche Leistungen. Nicht erneuerbare Energieträger, die in der Schweiz zum Einsatz kommen, tragen die externen Kosten nicht, wie die aktuellen Weltaktualitäten eindrücklich zeigen. Die Erzeugung von Holzenergie ist gegenüber klima- und umweltschädlichen Energieträgern konkurrenzfähig, wenn die Lagerungs- und Transportkosten möglichst tief gehalten werden können und Holzlager im Wald oder in der Landwirtschaftszone unbürokratisch eingerichtet werden können.

Der Regierungsrat wird deshalb aufgefordert, den heute vorhandenen Handlungsspielraum vollumfänglich auszuschöpfen und falls notwendig, die Gesetzesgrundlagen und administrativen Vorgaben so anzupassen, dass

Holzlagerplätze und geeignete bauliche Massnahmen mit einem Umfang von 5000 bis 10000 Kubikmeter Hackschnitzel im Wald realisiert werden können. Im Sinne einer koordinierten Holznutzung ist dabei ausser Acht zu lassen, ob das Holz Parzellen übergreifend oder sogar Waldkomplex übergreifend genutzt und gelagert wird.

Holzlagerplätze als zonenkonforme Einrichtungen im Wald betrachtet werden, für die keine Rodungsbewilligung notwendig ist.

Auf den Nachweis verzichtet werden kann, dass kein anderer Holzlagerplatz gefunden werden konnte. Damit zügig und unbürokratisch erneuerbare Energien zum Einsatz kommen können.

Holzlagerplätze und geeignete Massnahmen auch in der Landwirtschaftszone realisiert werden können (z.B. Spezialzonen nach Art. 18 Abs. 1 RPG)

Wenn die Umsetzung der geforderten Punkte Bundesrecht betreffen, ist eine entsprechende Standesinitiative beim Bund einzureichen.

Es wird Dringlichkeit verlangt.

Die aktuelle Energiedebatte erfordert sofort umsetzbare Alternativen.

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Erstellt:
13.04.2011, 12:05 Uhr
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