Herzlichen Dank an die Grossräte Eberhart und Knutti/Berger
Im kantonalen Richtplan wurden für die Siedlungsentwicklung verbindliche Ziele festgelegt, unter anderem auch die ÖV-Anschlusspflicht für neue Bauzonen. So müssen zwingend 80 Prozent der Neueinzonungen eine ÖV-Güteklasse aufweisen, die im Minimum zehn Kurspaare täglich umfasst und die Haltestelle darf nicht weiter als 500 Meter entfernt sein. Das heisst am Beispiel der Gemeinde Diemtigen, dass praktisch nur noch in einem kleinen Kreis um den Bahnhof Oey eingezont werden kann, erschlossen gemäss Definition sind momentan 330 der 2200 Einwohner. Das ist nicht nur für Diemtigen, sondern für alle Gemeinden im ländlichen Raum verheerend. Einer weiteren Abwanderung und Entvölkerung der Randgebiete wird so vom Kanton Vorschub geleistet. Gottseidank haben unsere Grossräte Peter Eberhart, Thomas Knutti und Christoph Berger das Problem aufgenommen und im Grossen Rat Motionen für eine Ausnahmeregelung im ländlichen Raum eingereicht. Dank taktisch geschicktem Verhalten ist es ihnen gelungen, den zweiten Punkt der Motion Knutti/Berger für eine Ausnahmeregelung für traditionell nicht genügend mit ÖV erschlossener Gebiete als Postulat, gegen den Widerstand der Regierung, zu überweisen. Ich möchte ihnen und allen, die mitgeholfen haben ganz herzlich danken für ihren Einsatz zugunsten der Landbevölkerung im Kanton Bern. Martin Wiedmer, Zwischenflüh