Hoch qualitative Gesundheitsversorgung im Oberland West – in wessen Verantwortung?
Der Regierungsrat hat, ohne dass er gegen aussen selber entscheiden musste, erreicht, dass wir schon bald ohne stationäre Akutversorgung dastehen werden. Er verstand es, für die unangenehmen Botschaften die STS AG vorzuschieben, die dazu eigentlich gar nicht zuständig ist. Immerhin ist der Kanton Mehrheitsaktionär und nach Spitalversorgungsgesetz hat die Gesundheits- und Fürsorgedirektion die Versorgung der Bevölkerung des Kantons mit Spitalleistungen zu planen und damit die strategischen Entscheidungen zu treffen. Dass die STS AG nun den Ball weitergibt an die Regionsgemeinden ist nachvollziehbar, zeigt aber, in welchem Vollzugsnotstand unser System ist. Es ist zu hoffen, dass die Behörden der Region Simmental-Saanenland nun zu Stande bringen, den Entscheid über das weiter zu betreibende Spital in den nächsten zwei Jahren an einer Urnenabstimmung herbeizuführen. Und dies in demjenigen Perimeter, welcher einer Defizitbeteiligung zugestimmt hatte. Nur damit kann vermieden werden, dass wieder ein Hick-Hack zwischen den beiden Talschaften entsteht, was dem Kanton wahrscheinlich gelegen käme! Hans-Peter Böhlen, lenk