Es ist schön, dass Herr Cantieni Wort hält und die in den Gemeinden investierenden, konsumierenden und steuerzahlenden Eigenheimbesitzer mit den Leuten vom Amt Thun, z.B. Sigriswil, gleichstellt. Gut, die Steuern sind je nach Liegenschaft nicht exorbitant, aber immerhin liefern wir doch etwas ab. Aber von Gleichstellung ist keine Rede! Die Steuerzahler im Amt Thun können mit eigener Unterschrift bestätigen, dass sie Bürger einer berechtigten Gemeinde sind. Dies gilt für die Eigenheimbesitzer nicht! Diese müssen ihren Besitz mit einem aktuellen Grundbuchauszug, einer Bescheinigung der Gemeinde oder einem Nachweis eines Notars amtlich resp. notariell bestätigen lassen.mehr...