Behörden befassen sich mit schulischem Anliegen aus der Bevölkerung
Das Schulwesen ist im Umbruch. Die rückläufigen Schülerzahlen verlangen eine Optimierung des Angebots, weshalb die Schulkommission Erlenbach zum Ausgleich der Schülerzahlen beschlossen hat, im Schuljahr 2011/2012 elf Sechstklässler von Erlenbach dem Schulhaus Latterbach zuzuweisen. Der erforderliche Schülertransport wird gewährleistet.
Aufgrund dieses Entscheides erhielt die Schulkommission im Dezember 2010 eine Petition von betroffenen Eltern, die den Transfer von Erlenbacher-Schülern nach Latterbach in Frage stellten.
Einen Monat nach Einreichung der Petition wurde eine mit 250 Unterschriften gültige Initiative beim Gemeinderat eingereicht, welche die Aufhebung des Schulstandortes Latterbach – und damit das Unterrichten der Latterbach-Schüler in Erlenbach – verlangt.
Sowohl die Schulkommission wie auch der Gemeinderat nehmen die Anliegen der Bevölkerung ernst. Freilich müssen die beiden Behörden nicht nur die Partikularinteressen der Erlenbacher Eltern, sondern die Interessen aller GemeindebürgerInnen berücksichtigen. Aus diesem Grund werden gegenwärtig verschiedene Optionen sorgfältig geprüft. Sobald die nötigen Abklärungen abgeschlossen sind, werden die Behörden mit den Initianten zusammensitzen und die weiteren Schritte gemeinsam erarbeiten.
Wird die Initiative aufrecht erhalten, muss diese spätestens ein Jahr nach Eingang, (voraussichtlich im Dezember 2011) den Stimmbürgern zur Abstimmung vorgelegt werden (Art. 23 Gemeindeordnung Erlenbach i. S.).
Schulkommission und Gemeinderat Erlenbach i.S.