Spitalmatte: Wird die letztwillige Verfügung verwässert?

Als Verwalterin des Vermächtnis Rosa Haueter stellt der Gemeindeverband «Liegenschaften beim Spital Zweisimmen» beim AGR das Gesuch zur Änderung des Stiftungszwecks. Pächterin Nicole Wittwer glaubt, der letzte Wille habe kein Verfalldatum.

Das Spital-Grundstück soll überbaut werden können: Alterswohnen und Einkaufen (4981 m²), Wohnen aller Art (4726 m²), Spitalbedarf/Altersheim und Wohnen (6622 m²), Feuerwehrmagazin und Wohnen (1746 m²). Pächterin Nicole Wittwer Ruf wehrt sich: «Der letzte Wille der Vermächtnisgeberin hat kein Verfalldatum!»

Das Spital-Grundstück soll überbaut werden können: Alterswohnen und Einkaufen (4981 m²), Wohnen aller Art (4726 m²), Spitalbedarf/Altersheim und Wohnen (6622 m²), Feuerwehrmagazin und Wohnen (1746 m²). Pächterin Nicole Wittwer Ruf wehrt sich: «Der letzte Wille der Vermächtnisgeberin hat kein Verfalldatum!»

Seit 2009 sind in Zweisimmen Projektentwickler der Unternehmung HSR Real Estate AG am Werk, um den Bedarf an Alterswohnungen und ein allfälliges Entwicklungspotential der Gemeinde zu prüfen. Mit der Planungserlaubnis durch den Gemeindeverband «Liegenschaften beim Spital Zweisimmen» zeigten auch potentielle Investoren – unter anderen die Migros Aare – Interesse an der 18 000 Quadratmeter grossen und landwirtschaftlich genutzten Parzelle (wir berichteten).

Inzwischen wurden Nutzungsideen gefunden. Das Grundstück wurde in vier Kategorien unterteilt mit Alterswohnen und Einkaufen (4981 m²), mit Wohnen aller Art (4726 m²), für den Spitalbedarf/Altersheim und Wohnen (6622 m²) und für ein Feuerwehrmagazin und Wohnen (1746 m²).

Die Abgeordneten des Gemeindeverbandes der vier Obersimmentaler Gemeinden sind Verwalterin der unselbständigen Stiftung «Vermächtnis Rosa Haueter» vom 17. März 1972. An ihrer Versammlung stand nach 1996 die zweite Anpassung eines Gesuches zur Änderung des Stiftungszwecks beim Kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zur Debatte. Kurt Trachsel, Präsident des Gemeindeverbandes erläuterte: «Bis anhin waren die Einnahmen zur Erfüllung des Stiftungszweckes in einem sehr kleinen Umfang zu verzeichnen, sodass eine aktive Bewirtschaftung des Areals in Erwägung gezogen wird. Der Ertrag ist für die Bedürfnisse der Altersheiminsassen oder des Spitals zu verwenden, aber auch für gemeinsame Projekte und Institutionen im Gesundheitswesen der Verbandsgemeinden.»

Änderung des Stiftungszwecks

Präsident Trachsel zur beantragten Änderung des Stiftungszwecks: «Mit der Bewilligung zur Anpassung des Stiftungszwecks wäre der erste Schritt zu einer erfolgreichen Projektierung getan und die finanziell nachhaltige Zukunft der Stiftung gesichert.» Durch eine ganze oder teilweise Abgabe im Baurecht oder durch den Verkauf von Grundstücken fliessen die erzielten Erträge im Sinne der Stiftung in Projekte wie:

Die Unterstützung von Neubau/Sanierung des Spitals Zweisimmen.

Gemeinsame Projekte und Institutionen der vier Verbandsgemeinden im Bereich des Gesundheitswesens z.B. errichten von Arztpraxen/Gesundheitszentren, Spitexdienste.

Unterstützung von Neubau/Sanierung von Alters- und Pflegeheimen der Region.

Finanzielle Unterstützung von Bauten für das Wohnen im Alter.

Unterstützung der Bewohner der Altersheime der Verbandsgemeinden.

Schaffen von Wohnraum für Grossfamilien.

Pächterfamilie ist verunsichert

Bis anhin wurde Nicole Wittwer Ruf, als Pächterin in der dritten Generation und landwirtschaftliche Nutzerin des Grundstückes, zu den angestrebten Vorhaben nicht kontaktiert. Als Vertreterin der Pächterfamilie wurde ihr von den Abgeordneten erstmals eine persönliche Stellungnahme gewährt. Sie ist empört über die Äusserungen des Präsidenten: «Erst Anfang März wurde mir, bei meiner Anfrage zum sanierungsbedürftigen ‹Bschüttichaschte›, die Absicht der Umnutzung eröffnet. Es würden keine Investitionen mehr getätigt, ich müsse eher mit der Aufkündigung der Pacht rechnen.» Die Bereiterin ist überzeugt, dass das Vorgehen in keiner Art dem letzten Willen der vor 40 Jahren verstorbenen Rosa Haueter entspricht. Die Pächterfamilie ist verunsichert, eine landwirtschaftliche Pacht in einer Zone mit öffentlicher Nutzung kann innerhalb eines Jahres aufgelöst werden. Nicole Wittwer Ruf: «Das Vermächtnis wird so verwässert, dass es einen möglichst hohen Profit abwirft. Dies ist bestimmt nicht im Sinne der Verstorbenen.»

Übliches Verfahren eingeleitet

Boltigen ist der Ansicht, dass mit dem Umbruch im Spitalwesen sich die Gemeinden vermehrt um das regionale Gesundheitswesen kümmern müssen. Eine Öffnung der Legatsbestimmungen bringt entsprechend die finanziellen Mittel. Die Gemeinde Lenk unterstützt in Kompetenz des Gemeinderates die Abklärungen und die Vorprüfung durch das AGR. Noch nicht spruchreif ist für sie das Überbauungs-Prozedere. Der Gemeinderat von St. Stephan ist der Meinung, dass der Grundgedanke von Rosa Haueter selig verletzt wird.

Der Antrag zur Änderung der Legatbestimmungen mit Gesuch an das Kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) wurde im Verhältnis der Bevölkerungszahlen mit 14 zu drei Stimmen von Boltigen, Zweisimmen und Lenk gutgeheissen. Nur St. Stephan bekundete eine ablehnende Haltung. Mit der Einreichung des Gesuches beim AGR wird das übliche Verfahren mit Einsprachmöglichkeiten eingeleitet. Fritz Leuzinger

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Erstellt:
26.04.2012, 00:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 53sec
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