Motion von Grossrat Thomas Knutti

Ausschaffungen bei Ablehnung der Aufenthaltsbewilligung

Die Regierung wird aufgefordert:

1. Sich beim Bundesamt für Migration einzusetzen, dass bei abgewiesenen Asylbewerbern die Ausschaffung konsequent und unverzüglich vollzogen wird.

2. Asyl-Entscheide und Urteile des Bundes (insbesondere bei Wiedererwägungen und Revisionen) auf die Korrektheit zu prüfen und allenfalls Beschwerde einzureichen.

Begründung: Im Kanton Bern sind mehrere Fälle bekannt, in denen ausländischen Staatsangehörigen der Asylstatus verweigert, aber anschliessend die Ausschaffung nicht unverzüglich vollzogen wird. Durch verschiedene «Hintertürchen» resp. Gesetzeslücken ist es Asylsuchenden immer noch möglich, die Ausschaffung zu umgehen.

Ein Beispiel: Im März 2006 wurde durch das Bundesamt für Migration (BFM) einer Familie aus Serbien der Asylstatus verweigert und zugleich die Ausweisung verfügt. Im Sommer 2008 hat das Bundesverwaltungsgericht als letzte Instanz die Ausweisung bestätigt und die Frist, das Land zu verlassen, auf Oktober 2008 angesetzt. Die Familie wird durch einen Anwalt vertreten. Nach verschiedenen abgelehnten Wiedererwägungsgesuchen trat nun das BFM im Sommer 2010 auf das letzte Gesuch ein und begründete in ihrem Schreiben, dass auf Grund der psychischen und physischen Zustände der Familie der Wegweisungsvollzug bis auf Weiteres ausgesetzt wird. Die Familie gilt als vorläufig aufgenommen und kann sich weiterhin in der Schweiz aufhalten (unbefristet). Polizeieinsätze, wiederholte Einlieferung in die Psychiatrische Klinik in Münsingen, Diebstähle, Gefährdungsmeldungen seitens der Schulbehörden sind nur Bruchteile für die enormen Mehrkosten und das grosse Unbehagen in der Bevölkerung.

Es sind mehrere solche Missstände bekannt. Warum Ausschaffungen wie das obige Beispiel zeigt, nicht unverzüglich vollzogen werden, ist mir ein Rätsel. Weshalb Wiedererwägungsgesuche seitens der Regierung nicht auf ihre Korrektheit überprüft werden, scheint mir schleierhaft.

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Erstellt:
11.11.2010, 08:37 Uhr
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